Dienstag, 30. März 2010
„Gott holte mich aus meinem Leben als Pornostar!“
Shelley Lubben
Mit 18 wurde Shelley Lubben von ihren Eltern rausgeschmissen. In ihrer Verzweiflung schläft sie das erste Mal gegen Bezahlung mit einem Mann. Was folgt, ist ein knallharter Überlebenskampf im erbarmungslosen Sexbusiness. Voller Hass auf sich selbst und auf das Leben sitzt sie eines Tages völlig betrunken in einer Ecke und schreit zu Jesus: „Bitte hilf mir!“
Ich wurde 1968 geboren und wuchs im Süden von Kalifornien auf. Als das älteste von drei Kindern hatte ich einen starken Willen und eine temperamentvolle Persönlichkeit. Die ersten acht Jahre meines Lebens besuchte meine Familie eine christliche Gemeinde, in der ich vieles über Gott und Jesus lernte. Als kleines Mädchen wusste ich von Jesus und ich liebte ihn sehr. Mit neun Jahren veränderte sich das Leben in meiner Familie. Wir zogen nach Glendora und verliessen die Gemeinde und Freunde, die wir kannten und liebten. Meine Eltern gingen nicht mehr zur Kirche, und so verloren wir Gott aus den Augen. Ich wuchs auf, ohne eine wirkliche Beziehung zu meinen Eltern zu haben. Wir verbrachten viel Zeit in der Familie von dem Fernseher. Wir liebten dieses Gerät. Meine Mutter sagte oft, dass der Fernseher ein grossartiger Babysitter sei.
Anders als andere
Als ich aufwuchs, war ich anders als die anderen Kinder. Ich war sehr kreativ und schrieb Gedichte und Kurzgeschichten. Mit 16 Jahren schrieb ich an Theaterstücken, die wir in der Schule aufführten. Eine Lehrerin sah mein Talent und sagte zu meiner Mutter, dass sie gespannt sein würde, wie mein Leben mit 30 Jahren aussehen wird. Sie dachte, dass ich ein Hollywood-Star oder eine Filmproduzentin werden würde.
Ich war auch aussergewöhnlich, weil ich in sehr jungen Jahren mit Selbstbefriedigung begann und sexuelle Bedürfnisse hatte. Als kleines Mädchen mit neun Jahren wurde ich von einem Mädchen und ihrem Bruder im Teenageralter aufgeklärt. Mit 16 Jahren hatte ich das erste Mal Sex. Sex verwirrte mich. Sex war in meinen Augen „Liebe“, weil es sich gut anfühlte, von jemandem gewollt zu sein und Aufmerksamkeit zu erhalten. Gleichzeitig fühlte ich mich dreckig.
Keine Liebe
Meine Teenagerjahre waren gefüllt mit Geschrei und Auseinandersetzungen zwischen mir und meinen Eltern. Meine Mutter war die meiste Zeit wütend auf mich und mein Vater schien zu beschäftigt, um mit mir eine Beziehung aufzubauen. Er schrie mich an, wenn ich mit meine Mutter darüber redete. Ich erinnere mich nicht daran, in dieser Zeit einmal den Satz „Ich liebe dich“ gehört zu haben. Meine Eltern waren keine schlechten Menschen, aber sie zeigten zu wenig Interesse an mir. Ich wurde zu einem rebellischen und nachtragenden Teenager, der auffiel, um Aufmerksamkeit zu erhalten. Aber anstatt von ihnen wahrgenommen zu werden, liessen mich meine Eltern in Ruhe. Sie erlaubten mir, mich mit 15 Jahren zu kleiden wie eine Frau aus dem Playboy. Ich durfte mit Jungs ausgehen, die sie nicht kannten. Ich ging regelmässig auf Partys und verbrachte meine Zeit in Nachtclubs. Mit 16 begann ich, Drogen zu nehmen. Durch mein Verhalten bekamen meine Eltern eine Menge Ärger, und mit 18 warfen sie mich von zu Hause raus.
Ich landete in San Fernando Valley und hatte weder Essen noch Geld. Ein „netter“ Mann sah meine Verzweiflung und bedauerte mich. Ich weinte mich in seinen Armen aus. Er erzählte mir, dass er einen Mann kennen würde, der mit mir gegen Bezahlung schlafen wollte. Ich stand noch unter Schock und war voller Hass, weil meine Eltern mich von zu Hause rausgeworfen hatten. So ging ich auf sein Angebot ein. Ich verkaufte mich für 35 Dollar – ab da begann mein Leben als Prostituierte.
Rettende Lügen
Mit der Zeit lernte ich die Tricks des Geschäftes kennen und begriff, wie man Männer manipulieren konnte. Am Anfang schien es aufregend, weil ich Geld, Juwelen und Geschenke von den Männern bekam, aber ich endete in einem Leben der Sklaverei. Ich hatte perversen Sex mit Fremden, und begann es zu hassen. Meine Kunden liessen die Kondome absichtlich platzen und verfolgten mich. Ein Mann versuchte mich zu ermorden und mich mit dem LKW zu überfahren. Ein anderer Mann war ständig im Besitz einer Waffe, wenn er mit mir zusammen war und drohte mir damit, mich umzubringen, wenn ich bei seinen Sexpraktiken nicht mitmachte. Männer stellten Forderungen an mich und ich musste ständig lügen, um einen Ausweg aus diesen bedrohlichen Situationen zu finden. Ich wurde zu einer professionellen Lügnerin und konnte mich aus jeder Lage herauslügen.
Zusammen mit ihrem Mann Garrett
Zusammen mit ihrem Mann Garrett machte sich Shelley auf die Suche nach Gott.
Mein Leben in der Sexindustrie wurde immer schrecklicher und ich sah keinen Ausweg. Ich dachte, dass Gott kein Interesse an mir hätte. Ich musste selber um mein Überleben kämpfen. Dieser Teufelskreis als Prostituierte und exotische Tänzerin in Südkalifornien dauerte acht Jahre an. Während ich als Prostituierte arbeitete, wurde ich dreimal von Kunden schwanger. In meinem Kopf waren Millionen von Fragen: Wie konnte mir das passieren? Wie konnte ich mich um ein Baby kümmern? Sollte ich abtreiben? Wo konnte ich hingehen? Bei zwei Schwangerschaften kannte ich noch nicht einmal die Väter. Dann erinnerte ich mich an Jesus und ich betete zu ihm: „Bitte hilf mir!“ Gott tröstete mich und ich wusste, dass ich nie ein Baby töten könnte. So behielt ich meine Kinder. Zwei Schwangerschaften endeten in einer Fehlgeburt, bei der dritten wurde meine erste Tochter geboren. Ihr Name ist Tiffany und ich bekam sie mit 20 Jahren. Nach ihrer Geburt versuchte ich, mich auf das exotische Tanzen zu beschränken. Doch schon bald arbeitete ich auch wieder als Prostituierte.
„Bitte hilf mir!“
Nach ein paar Jahren als allein erziehende Mutter und Prostituierte und Tänzerin begann ich, sehr exzessiv zu trinken und entwickelte eine schreckliche Sucht nach Alkohol und Drogen. Tiffany wuchs traurig und vernachlässigt auf, und ihre Unschuld wurde oft gestört. Als sie älter wurde, sah sie die fremden Männer, die mich „besuchten“ und war sehr wütend auf mich. Ich versteckte sie in ihrem Schlafzimmer, während ich die Kunden „unterhielt“. Ich sah mich als vollständige Versagerin. Ich verlor jeden Selbstwert und hasste mich dafür, dass ich so eine schreckliche Mutter war. Ich war so müde von meinem Kampf ums Überleben. Nie kam ich zur Ruhe. Männer verfolgten mich nach Hause, schlitzten meine Autoreifen auf, riefen mich Tag und Nacht an, kamen in der Nacht betrunken vorbei und versuchten mich einige Male umzubringen. Eines Tages sass ich mit einer Flasche „Jack Daniels“ in der Ecke und schrie völlig betrunken zu Jesus: „Bitte hilf mir!“, aber er schien so weit weg. Und doch fühlte ich mich irgendwie beschützt.
Als nächstes lernte ich die Filmindustrie der Erwachsenen kennen. Das Leben als Pornodarstellerin erschien mir sicherer und legaler als die Prostitution. Während meinem ersten Pornofilm kam etwas „Dunkles“ über mich. Ich konnte den Teufel fast hören wie er sagte: „Siehst du Shelley, ich werde dich berühmt machen und dann wird dich jeder lieben.“ Eine mächtige fremde Kraft befähigte mich zu diesen Filmen. Ich fühlte mich zerstört von der Schuld und Erniedrigung. Ich liebte die Aufmerksamkeit, aber hasste mich zur gleichen Zeit. Ich liebte es, wenn sie sagten, wie grossartig ich war, aber ich hasste diesen brutalen Sex. Ich drehte sehr harte Filme, zu denen ich nur durch meinen Alkohol- und Drogenkonsum fähig war. Es war, als ob ich der Welt und jedem, der mich jemals verletzte, etwas beweisen musste. Und als mich die Pornoindustrie mit offenen Armen empfing und mich in ihre „Familie“ einlud, fand ich schliesslich Annahme. Aber der Preis, den ich für diese Familienzugehörigkeit bezahlte, war mein eigenes Leben. Ich verkaufte mein Herz, mein Denken und meine Weiblichkeit an die Pornoindustrie.
Gott hat meine Weiblichkeit
„Gott hat meine Weiblichkeit und meine Sexualität geheilt.“
Verlorene Hoffnung
Ständig drohte die Gefahr, sich mit Geschlechtskrankheiten anzustecken. Gott verschonte mich davor, Aids zu bekommen, aber ich bekam Gürtelrose, eine unheilbare Krankheit, die durch sexuellen Kontakt übertragen werden kann. Als ich davon erfuhr, beschloss ich, dass ich nicht mehr leben wollte. Ich hatte niemanden, der mir dabei half, mit dieser Krankheit zu leben. Ich schluckte einige rezeptfreie Pillen und schnitt mir die Pulsadern auf, aber es schien unmöglich, zu sterben. Der Schmerz war überwältigend und ich hatte schreckliche Stimmungsschwankungen. Von einer Minute zur anderen verwandelte ich mich zu einem Zombie und ich hatte Zornausbrüche, schrie und zerschlug Dinge. Ich war wütend auf Gott, hasste mich und hasste meine Eltern. Nur der Alkohol und die Drogen konnten meinen Schmerz lindern. Ich schrie zu Jesus um Hilfe und versuchte, mein Leben zu ändern, aber innerhalb einer Woche war ich wieder in diesem Teufelskreis gefangen. Ich verlor alle meine Hoffnung und hasste mein Leben. Nach meiner Infizierung mit der Krankheit verabschiedete ich mich aus der Pornoindustrie, arbeitete aber weiterhin als Prostituierte, um zu überleben.
1994 lernte ich meinen Mann Garrett kennen. Er war 22 und im Vergleich mit mir unschuldig. Wir wurden schnell Freunde. Wenn wir Zeit miteinander verbrachten, begann mein Herz wieder Gefühle zu zeigen. Es tat nahezu körperlich weh, als Garrett versuchte, mir näher zu kommen. Ich versuchte Abstand zu halten, aber es war sehr schwer, weil ich bei Garrett einfach dieses kleine Mädchen sein konnte. Er kam vorbei, wir gingen hoch und spielten stundenlang Dame und Karten. Wir waren wie Kinder, die einfach Spass zusammen hatten. Garrett und ich sprachen über alles, und an einem Tag entschieden wir uns beide für ein Leben mit Jesus. Wir wuchsen wie Kinder in der Liebe und im Glauben an Jesus Christus. Ich erfuhr, dass Garrett in einem christlichen Elternhaus aufgewachsen war und eine christliche Schule besuchte. Er wusste von meinem Leben in der Prostitution und in der Pornoindustrie, aber er fühlte mit mir. Ich hatte nie einen Mann wie Garrett getroffen. Er sah etwas in mir, das niemand sonst sah. Er war ein Freund einer Prostituierten, so wie Jesus. Am 14. Februar 1995 haben wir geheiratet.
Bedingungslose Liebe
Unser gemeinsames Leben begann als eine Katastrophe. Garrett verlor seine Arbeit, weil er unter Drogen zur Arbeit ging. Wir mussten soziale Fürsorge beantragen und finanzielle Hilfe anfordern. Die Versuchung, wieder in mein altes Leben zurückzugehen, wurde überwältigend. Aber Gott hatte eine bessere Idee. Garrett ging zur Armee. Nach der Grundausbildung wurde Garrett ein neuer freier Mann, frei von Drogen und auf dem Weg zur Fort Lewis Militärbasis im Staat Washington. Ich wurde schwanger und brachte 1997 unsere Tochter Teresa zur Welt. Ich verzichtete während meiner Schwangerschaft auf Alkohol, aber danach begann ich schnell wieder zu trinken. Jedes Mal, wenn ich mein Neugeborenes in den Armen hielt, erinnerte mich an die Ablehnung meiner Eltern und die der ganzen Welt. Ich machte eine Entziehungskur, aber trank immer noch. Ausserdem wurde Gebärmutterhalskrebs diagnostiziert und mir wurde gesagt, dass ich operiert werden müsste. Die Folgen meiner Vergangenheit holten mich ein. Ich wollte aufgeben, aber nichts half!
Doch Gott hatte einen besseren Plan. Er führte Garrett und mich in eine christliche Gemeinde, wo wir erfuhren, dass wir mit Gott ein Leben als Sieger führen können, weil für Gott alle Dinge möglich sind. Durch Gott erfuhr ich echte Vergebung meiner Schuld und die Möglichkeit, eine völlig neue Person zu werden, ohne zuerst perfekt sein zu müssen. Das war eine echte Erleichterung! Ich lernte, dass mich Gott bedingungslos liebte, ungeachtet meiner Vergangenheit, und dass er sogar einen Plan für meine Zukunft hat.
Shelley Lubben heute
Shelley Lubben heute
Freude am Leben
Im November 1999 wurde unsere Tochter Abigail geboren, und obwohl ich während meiner Schwangerschaft Alkohol trank, bewahrte Gott ihr Leben. Nach ihrer Geburt beantwortete Gott endlich meine Gebete und ich wurde frei von meiner Alkoholabhängigkeit. Seit dem 9. April 2000 bin ich trocken. Ich begann, hungrig nach Gott zu werden und wollte mehr über ihn lernen und darüber, wie ich eine „normale“ Frau werden könnte. Ich begann, Bücher darüber zu lesen, wie ich eine gute Mutter und Ehefrau werden und wie ich die Küche und den Haushalt organisieren könnte. Ich beobachtete andere Frauen, um von ihnen zu lernen, wie sie die Wäsche machten, sich kleideten oder mit ihren Kindern und Ehemännern umgingen. Ich begann ganz am Anfang und lernte, wie es ist, eine ganz normale Person zu sein.
Plötzlich konnte ich mich wieder auf mein Leben freuen! Ich begann, als Webdesignerin zu arbeiten und konnte so meine Kreativität ausleben. Ich besuchte auch wieder das College und habe nun fast meinen Bachelor in Theologie. Gott hat mich aus dem alten Leben herausgenommen und mir ein neues Leben angeboten. Er heilte auch meine Weiblichkeit und Sexualität, was das grösste Wunder für mich ist. Die Tatsache, dass ich heute eine gesunde sexuelle Beziehung geniesse, ist ein absolutes Wunder! Ein anderes Wunder erlebte ich mit der eigentlich unheilbaren Gürtelrose. Als ich an einer Studie für schwangere Frauen mit Gürtelrose teilnahm und getestet wurde, sagten sie mir, dass mein Blut virenfrei wäre. Auch vom Gebärmutterhalskrebs wurde ich geheilt.
Der beste Papa
Gott hat ausserdem viele andere Wunder in meiner Familie getan. Garrett hat einen sehr guten Job, so dass ich zu Hause bleiben kann, um mich um meine Kinder zu kümmern. Meine älteste Tochter Tiffany hat mir alles vergeben. Sie liebt ihre neue Mama. Sie ist eine 17 Jahre junge Frau Gottes, die ihren Freunden hilft. Sie ermutigt sie und zeigt ihnen Wege, wie sie mit „schwierigen“ Eltern leben und Gott in ihren schweren Lebenssituationen vertrauen können. Ich bin so dankbar, dass ich keine Abtreibung durchführte, weil Tiffany eine so wunderbare junge Frau ist, die so viel zu geben hat.
Wie du siehst, wirkte Gott auf wunderbare Weise in meinem Leben. Ich musste durch acht harte Jahre der Wiederherstellung gehen. Ich musste die Entscheidung treffen, mein Leben neu zu beginnen. Gott wurde mein wahrer Vater und er zeigte mir, wie ich Liebe und Vergebung leben kann. Ich finde in ihm meine Identität, nicht in meiner Vergangenheit. Ich habe auch gelernt wie ich ein erfolgreiches Leben haben kann, wenn ich mich ganz nach Gottes Wort ausrichte. Was die Bibel auch sagt, es gilt für mich. Ich wurde eine kraftvolle und neue Person in Jesus Christus, eine Siegerin im Leben! Gott ist der beste Papa, und alles, was er für seine Kinder will, ist, dass wir zu ihm nach Hause kommen, um heil zu werden. Er möchte uns zu Siegern im Leben machen. Aber das ist eine Entscheidung, die du persönlich treffen musst!
Links zum Thema:
Wie kann ich Jesus persönlich kennen lernen?
Mit Gott per du
Quelle: shelleylubben.com
Bearbeitung: David Sommerhalder
Mittwoch, 24. März 2010
Martin Lohmann über Gender Mainstreaming: “Ideologie der vollständigen Geschlechtslosigkeit”
Der Journalist und Buchautor Martin Lohmann (Foto), Stammautor der DeutschlandWoche, über das gesellschaftliche Unterseeboot “Gender Mainstreaming”.
Gender Mainstreaming – das klingt interessant. Man liest und hört es immer wieder. Aber: Was ist denn an Gender Mainstreaming so verkehrt? Warum gibt es dagegen überhaupt Widerstand? Geht es da nicht schlicht und ergreifend um Gleichberechtigung?
Vordergründig ja. Es klingt vieles tatsächlich so nett, ist aber echt gefährlich. Denn Gender Mainstreaming ist eigentlich nichts anderes als eine ganz alte, neu verpackte Ideologie. Und dahinter steckt nicht die Gleichberechtigung etwa von Mann und Frau, sondern die Gleichmacherei – bis hin zur Leugnung gleichberechtigter Verschiedenheit, wie sie in der Schöpfung vorgesehen ist. Es geht letztlich um nicht weniger als das Auflösen und das völlige Zerstören des christlichen Menschenbildes, das von der Personalität und der Freiheit der beiden Geschlechter Mann und Frau ausgeht und die Geschöpflichkeit anerkennt. Ganz konsequent müsste man, wenn man dieser Ideologie verfallen sein sollte, eigentlich fordern, dass der Mensch bis zu seiner Volljährigkeit in der vollständigen Geschlechtslosigkeit lebt und sich dann selbst entscheidet, ob er Weiblein oder Männlein sein will. Oder aber keines von beiden – um als ein “Es” durchs Leben zu gehen.
Eine Formulierung, die zu frech erscheint? Vielleicht. Aber in meinem Buch “Etikettenschwindel Familienpolitik - Ein Zwischenruf für mehr Bürgerfreiheit und das Ende der Bevormundung” widme ich diesem gigantischen Schwindel ein eigenes Kapitel. Hier können Sie sich selbst ein Urteil bilden: Etikettenschwindel Gender Mainstreaming
Quelle: http://www.deutschlandwoche.de/2008/11/10/nett-aber-gefahrlich/
Sonntag, 14. März 2010
Meister des Altars von Mauer bei Melk
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Mit Meister des Altars von Mauer bei Melk wird ein namentlich nicht bekannter Bildschnitzer der Gotik bezeichnet, der um 1500 bis 1525 tätig war. Er erhielt seinen Notnamen nach seinem Werk, dem Altar für die Wallfahrtskirche von Mauer bei Melk. Das um 1510 entstandene Werk gilt als ein Wunder gotischer Schnitzkunst[1] im österreichischen Donauraum. Der Mittelteil des Altars zeigt Maria mit Kind und Heilige, auf den Seitenflügeln sind Szenen aus dem Marienleben dargestellt. Eventuell waren an dem Altar zwei Künstler beteiligt, da man in den Figuren darüber, der Kreuzigungsgruppe im Altaraufsatz, unterschiedliche Bearbeitung zu erkennen glaubt[2].
Der Schnitzaltar in Mauer bei Melk
Kunsthistorischer Hintergrund
Der Altar von Mauer bei Melk steht am Übergang der Spätgotik in die Renaissance. Im 15. Jahrhundert wurde das mittelalterliche Weltbild abgelöst, der Humanismus leitet eine neue Epoche ein, die den Menschen und seine Umwelt in den Mittelpunkt stellte. Die religiöse Kunst entfernt sich von der formelhaften Darstellung ihrer Themen. Körperlichkeit und Raumgefühl halten Einzug. Auffallend am Altar von Mauer bei Melk sind die neue Dekorationsformen, wie Fruchtstäbe und Girlanden, die oberitalienischen Vorbildern nachempfunden scheinen. Trotzdem ist der Altar noch mit der Tradition verbunden. Eine bodenständige Sprache bestimmte Form und Ausdruck.
Schrein (Mittelteil): Maria mit Kind
Die Komposition der Figuren des Mittelschreins verbindet diese zu einer lebendig bewegten und doch geschlossenen Gruppe. Maria mit Kind steht im Mittelpunkt, umgeben von Heiligen. Darüber thront Gottvater.
Flügel: Marienleben
Die beiden Flügel des Altars zeigen Szenen aus dem Marienleben.
- Verkündigung
Vorbilder der Verkündigungsszene dürften Holzschnitte und Kupferstiche sein, so kann in diesem Relief ein Marienleben Dürers als Anregung gedient haben. Dies zeigt sich z.B. in dem Verkündigungsengel mit seinen weit gebreiteten Flügeln. Die Gestaltung von Maria wurde dagegen im Relief monumentalisiert und die Gewandungen dem schweren Faltenwurf des gotischen Stils angepasst.
- Heimsuchung
Auch bei Darstellung dieser Szene wird eine Vorlage aus Dürers Marienleben vermutet. In Gegensatz zur Verkündigungsszene hält sich der Schnitzer genauer an die Vorlage, was an einigen Details deutlich wird. Zum einen sind Maria und Elisabeth direkt aus der Vorlage übernommen. Und zum anderen wurde beim Gewand die Schleife des Gürtels übernommen, ebenso wie der Hund im Vordergrund.
- Christi Geburt
Für dieses Relief wurde nicht auf die Vorlage von Dürer zurückgegriffen, sondern auf einen öfter benutzten Kupferstich Martin Schongauers. Von ihm stammt die Idee des rippengewölbten Hallenraumes mit teilweise durchbrochenen Wänden. Auch die rohe Quaderwand stammt daher. Das Relief beschränkt sich auf die Hauptfiguren, die Hirten links am Eingang fehlen. Maria ist im Relief tiefer gebeugt, und Josef steht nicht rechts sondern links von Maria. Ochs' und Esel sind vom Kupferstich angeregt, aber frei variiert.
- Tod Mariens
Die Reihe der Flügelreliefs wird mit dem Tod Mariens abgeschlossen. Bei den meisten Darstellungen des Todes Mariae, wird sie im Bett liegend dargestellt, nicht so am Altar von Mauer. Hier wird Maria zusammensinkend, von Aposteln gestützt dargestellt, während die anderen Apostel um diese Szene gruppiert sind. Dieser Typus findet sich ausschließlich in Böhmen, Schlesien, Polen, Ungarn, Österreich und Süddeutschland. Auffallend bei dieser Darstellung ist, dass auf einer Wolkenbank thronend Gott Vater die Seele in Empfang nimmt, in den Himmel aufnimmt, und nicht wie üblich Christus dargestellt wird.
Altaraufsatz: Kreuzigungsgruppe
Im Altaraufsatz erkennt man den Gekreuzigten, flankiert von zwei männlichen Gestalten, die unterhalb des Kreuzes stehen. Diese weisen auf zwei Schrifttafeln, die vom Kreuzbalken herabhängen. Die beiden Figuren sind nicht mit Attributen versehen, doch können sie aufgrund des lateinischen Textes auf den Schrifttafeln als die Propheten Zacharias auf der linken[4] und Jesaja auf der rechten Seite[5] identifiziert werden.
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ R. Feuchtmüller: Der Schnitzaltar in Mauer bei Melk - Ein Wunder gotischer Schnitzkunst Monographie über Kirche und Altar von Mauer bei Melk. Pressevereins Druckerei 1955
- ↑ T. Wirth: Der Schnitzaltar von Mauer bei Melk. In: Das Münster, Bd. 50 (1997), S.142-155
- ↑ Diese Beschreibung wurde aus dem Artikel Wallfahrtskirche Mauer ausgelagert und kurz editiert
- ↑ Zachariahs 11:12,13
- ↑ Jesaja 53:4,5
Literatur [Bearbeiten]
- R. Feuchtmüller: : Der Schnitzaltar in Mauer bei Melk - Ein Wunder gotischer Schnitzkunst Monographie über Kirche und Altar von Mauer bei Melk. Pressevereins Druckerei 1955
- Gregor Lechner: Der Schnitzaltar des Meisters von Mauer bei Melk. 2010
Weblinks
Meister des Altars von Mauer bei Melk
Donnerstag, 4. März 2010
Leichen bekommen kein Fieber
Frankfurter Allgemeinen Zeitung 13. Mai 1997
Im Zentrum der öffentlichen Diskussion eines Transplantationsgesetzes steht die Frage, welche Rolle es dem endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktion ("Hirntod") zuweisen soll. Einigkeit besteht, dass nach seinem Eintritt die Entnahme des Herzens, der Lungen, der Leber, beider Nieren, der Bauchspeicheldrüse und des gesamten Darms möglich sein soll. Die Aufnahme von diesbezüglichen Entnahmekriterien in ein Transplantationsgesetz befürworten daher alle dem Bundestag vorliegenden Anträge.
Darüber hinaus wird in dem Antrag der Abgeordneten Seehofer, Dreßler und andere gefordert, den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktionen als sicheres Zeichen des eingetretenen Todes des Menschen festzulegen. Das ist indessen nur geboten, wenn man daraus Erleichterung bei den Entnahmekriterien herleiten will, wie sie beim Zugrundelegen des reinen "Herztodes” - endgültiger Ausfall des Kreislaufsystems - als maßgeblichen Zeitpunkt des Lebensendes nicht gewährt werden könnte.
Bisher kommt nicht nur die Transplantationsmedizin ohne eine gesetzliche Todesdefinition aus. Der Gesetzgeber hat aus gutem Grunde darauf zum Beispiel im Embryonenschutzgesetz, im Gentechnikgesetz oder im Rahmen der Lebensschutzdelikte des Strafrechtes verzichtet. Eine solche Definition setzt die Transplantationsmedizin zudem unnötigerweise dem Verdacht aus, an einer funktionalen Todesdefinition interessiert zu sein.
Wir halten eine solche Festlegung darüber hinaus wegen der bestehenden Zweifel für unvertretbar.
Die Befürworter einer solchen Festlegung stützen ihre Ansicht auf die beiden wesentlichen Funktionen des menschlichen Gehirns: Seine Steuerungs- bzw. Integrationsfunktion für den Organismus und seine Unabdingbarkeit für die Möglichkeit der bewussten Wahrnehmung, für die Geistigkeit des Menschen.
Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer, der Philosophieprofessor Birnbacher, der Neurologe Angstwurm, der Chirurg Eigler und der Rechtsmediziner Wuermeling erläutern dazu: "Entsprechend der Natur des Menschen und jedes Säugetieres als Bewusstseins- und Körperwesen unterscheiden sich Leben und Tod durch Funktion und Funktionsverlust zweier Systeme: des Bewusstseins und des physischen Organismus. Der irreversible Funktionsverlust nur eines dieser Systeme reicht nicht aus, einen Menschen tot zu nennen. Ein Mensch im irreversiblen Koma ist nicht tot, weil und solange er als biologischer Organismus lebt."
Es trifft indessen - gottlob - nicht zu, wie mitunter behauptet wird, dass in der Medizin der Hirntod als maßgebliches Kriterium völlig unbestritten sei. Gerade eben erst ist diesem Eindruck etwa im Hastings Center Report umfassend und grundsätzlich entgegengetreten worden. Und ewta Gerhard Roth, der Leiter des Instituts für Hirnforschung der Universität Bremen, hat noch unter dem 15. April 1997 öffentlich dafür plädiert: "Der künstlich beatmete Hirntote ist keine Leiche.”
Der Göttinger Strafrechtler Schreiber hat in dieser Zeitung zurecht darauf hingewiesen, dass medizingeschichtlich die Feststellbarkeit und Separierung des Hirntodes als Fortschritt gegenüber der früher allein ausreichenden Feststellung des Herz- und Kreislauftods anzusehen ist. Daraus sogleich absolute Schlüsse ziehen zu wollen, verkennt jedoch, dass es gerade dieser intensivmedizinische Fortschritt ist, der seinerseits die Zweifel am Hirntodkriterium als sicheres Todeszeichen im besonderen hinsichtlich des irreversiblen Funktionsverlustes des physischen Organismus immer stärker werden lässt.
Besonders deutlich werden diese Zweifel am Beispiel der sog. Erlanger Schwangeren. Am 5. Oktober 1992 wurde die 19-jährige Marion Ploch in die Erlanger Universitätsklinik eingeliefert und drei Tage später aufgrund einer Hirntoddiagnose für tot erklärt. Weil sie schwanger war, projektierten die Ärzte mit großer Zuversicht eine sechsmonatige Intensivbehandlung bis zur Entbindung des Kindes. Dieser Versuch scheiterte nach fünf Wochen infolge eines spontanen Aborts. Es ist heute jedoch unbestritten, dass mehrere gleichartige Fälle zur Geburt gesunder Kinder geführt haben.
Doch ist es gerade im Falle von Marion Ploch dieser Abort, der die Hirntodthese radikal in Frage stellt. Der Philosoph Hans Jonas führt dazu aus: "Dass es ein 'Leichnam' sein soll, der da ein Fieber entwickelt, wenn in einem darin eingeschlossenen Organismus etwas schief geht, und das dies der Uterus einer 'Toten' sei, der dann die Kontraktionen vollführt, die das nun tote Kind ausstoßen - das ist doch ein offenbarer verbaler Unfug, ein semantischer Willkürakt im Dienst eines äußeren Zwecks (…). Der spontan abortierende Leib gab rückläufig und endgültig jedem Augenschein des rosig durchblutenden warmen Leibes recht, den die gelehrten Herrn uns archaischen Laien für trügerisch erklärten.”
Im Klartext: Leichen bekommen kein Fieber und tragen auch keine Kinder aus.
Der Erlanger Fall drängt den Eindruck auf, dass die Hirntodtheorie die Interaktion der verschiedenen Organsysteme, des Rückenmarks und der Hormone verkennt. Alle diese Systeme steuern in ihrem Zusammenwirken den Lebensablauf des Menschen. So ist der hirntote Körper unter anderem fähig zur Regulation der Körpertemperatur (z. B. durch Schwitzen), zum Stoffwechsel, zu Bewegungen, zur Regulation des Blutdrucks (der Blutdruck des Hirntoten steigt dramatisch an, wenn sein Körper zur Explantation geöffnet wird; ihm werden dann blutdrucksenkende Mittel zugeführt), bei männlichen Hirntoten zu Erektionen und bei weiblichen Hirntoten zur Geburt eines gesunden Kindes oder zur Abstoßung der Leibesfrucht, wenn diese abgestorben oder schwer geschädigt ist. Der Ausfall eines auch noch so wichtigen - Organs allein kann nicht mit dem Tod des gesamten Organismus gleichgesetzt werden, ohne die Komplexität des menschlichen Körpers zu verkennen.
Hier kommt es darauf an, das physische Sein des Menschen in seiner Vielgestaltigkeit ebenso wie seiner Ganzheitlichkeit anzuerkennen. Es bedarf ehrlicher Erfassung dieser Einmaligkeit als Gesamtschöpfung, um die nicht zur zivilisatorische und ethische, sondern konkret staatliche Pflicht zum Schutz des menschlichen Lebens umfassend zu erfüllen. Nicht von ungefähr thematisiert die Verfassung nirgends den Tod des Menschen. Umgekehrt vielmehr, konstruktiv und aktivierend, nimmt sie den Ansatz: "Jeder (Mensch) hat das Recht auf Leben.” (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz (GG)).
Angesichts der besonderen Stellung des Schutzes der Menschenwürde und des menschlichen Lebens sowie des Grundsatzes des Bundesverfassungsgerichts, nach dem in Zweifelsfällen die Auslegung zu wählen ist, die die juristische Wirkungskraft am stärksten entfaltet, darf es daher nicht zu einer derartigen Todesdefinition im Transplantationsgesetz kommen.
Der Verzicht auf ein solches Todeskriterium ist auch deshalb nötig, weil Weiterungen Einhalt geboten werden muß, die sich schon jetzt im europäischen Ausland abzeichnen. Wer Hirntote für tot erklärt, entzieht ihnen damit den entscheidenden Teil ihres grundrechtlichen Schutzes. Das postmortale Persönlichkeitsrecht und das Recht der Leichensorge werden sie auf Dauer nicht vor absehbaren industriellen Versuchsbegehrlichkeiten schützen können.
Bedenklich ist aber auch eine andere Tendenz: Lässt sich die durch den Eintritt des Hirntodes zwar reduzierte Leistung des Organismus nicht mehr mit Sicherheit leugnen, entfällt das Argument des irreversiblen Funktionsverlustes des physischen Organismus.
Die Hirntodkonzeption wird allein auf den endgültigen Bewusstseinsverlust zurückgeworfen. Es fehlt damit an einem tauglichen Kriterium, z. B. Anenzephale (Säuglinge, denen ausgedehnte Teile des Gehirns fehlen) von Leichen zu unterscheiden. Denn dem Anenzephalen fehlt sein Bewusstsein ebenso endgültig wie dem Hirntoten. Der einzige wesentliche Unterschied zwischen dem Anenzephalen und dem Hirntoten besteht dann darin, dass der erstere noch nie über ein noch funktionierendes Gehirn verfügte, während der letztere zwar ein funktionierendes Gehirn hatte, dieses aber durch den Hirntod verlor. Küfner geht in seiner Dissertation zurecht davon aus, daß das Argument, dieser Unterscheid genüge, um den Anenzephalen als (noch) lebend, den Hirntoten dagegen als schon gestorben anzusehen, nicht zwingend ist.
Befürworter der Hirntodkonzeption befürchten nun, daß mit dem Verzicht auf eine verbindliche Todesdefinition jede Transplantation zwischen Hirntod und Herz- und Kreislaufzusammenbruch zu einer unerlaubten Tötungshandlung werde. Daneben werde der Weg zur aktiven Sterbehilfe eröffnet. Diese Sorgen verdienen Beachtung, greifen aber nicht durch.
Vermeidet der Gesetzgeber eine Todesdefinition, ist damit nicht die Entscheidung für eine der im übrigen unterschiedlichen Vorstellungen der Hirntodkritiker vom Ende des Lebens verbunden. Sie steht dem Gesetzgeber auch nicht zu.
Denn der Tod bedeutet das Ende des menschlichen Lebens, was er ist, muss also vom Leben her bestimmt werden (Schreiber). Der Düsseldorfer Verfassungsrechtler Sachs hat in der Anhörung des Rechtsausschusses dazu zutreffend festgestellt, dass die Frage, ob noch von "Leben” im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 Satz 1 GG gesprochen werden könne, eine rein verfassungsrechtliche Frage ist. Durch die Verwendung des Begriffs "Leben” in der erwähnten Grundrechtsbestimmung liege dieser in seinem Bedeutungsgehalt verfassungsunmittelbar fest. Der Gesetzgeber besitze als Teil der grundrechtsgebundenen Staatsgewalt grundsätzlich keine Kompetenz zur sog. authentischen Interpretation der Verfassungsbegriffe. Auch eine Ermächtigung zur Regelung des Näheren, die eventuell eine definitorische Abgrenzungsmacht des Gesetzes einschließen könnte, kenne Artikel 2 Absatz 2 GG nicht.
Daraus ergibt sich, dass auch die Entnahmevoraussetzungen eines Transplantationsgesetzes sich an Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG messen lassen müssen.
Entscheidend für die Vereinbarkeit mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG ist die Zäsur, die der völlige und irreversible Hirnausfall im Sterbeprozess des Menschen darstellt. Diese Situation ist medizinisch so eindeutig von jedem anderen Zustand abgrenzbar und einmalig, dass die Gefahr einer Ausweitung auf andere Indikationen ausgeschlossen werden kann. Ein Indiz dafür ist ja gerade seine Annahme als sicheres Todeszeichen durch die Befürworter der Hirntodkonzeption. Als bloßes Entnahmekriterium erhält der Hirntod allerdings weder eine zweifelhafte metaphysische Dimension noch wird er zu einer gesetzlichen Novität.
Es ist unbestritten, dass jedenfalls mit dem Hirntod die Pflicht des Arztes zur Aufrechterhaltung der Herz-Kreislauf- und weiterer Körperfunktionen endet und in die Verpflichtung wechselt, den natürlichen Sterbeprozess nicht weiter aufzuhalten. Allein aus diesem Grunde ist es unhaltbar, im Falle einer nach Eintritt des Hirntodes stattfindenden Organentnahme eine Tötung auf Verlangen und damit aktive Sterbehilfe oder Euthanasie anzunehmen; denn der Hirntote "bedarf” gerade keiner Hilfe mehr, um zu sterben.
Allerdings ist es gerechtfertigt, in den natürlichen Sterbeprozess dann verlängernd einzugreifen, wenn es um die Verwirklichung eines sittlich hochstehenden Zieles, nämlich die Rettung eines anderen Menschenlebens durch Organspende, geht. Diese Situation unterscheidet sich diametral von der des § 216 StGB, der eine Lebensverkürzung auf Tötungsverlangen, aber nicht einen verlängernden Eingriff in das sonst sittlich gebotene Sterbenlassen pönalisiert.
Ein solcher Eingriff in den natürlichen Sterbevorgang bedarf der Einwilligung. Es ist Ausdruck der jedem Menschen innewohnenden und unveräußerlichen Würde, das Dritte nicht ohne oder gegen seinen Willen über seinen Körper verfügen können. Ein strafbares Delikt mag dann in Frage kommen, wenn es an dieser Einwilligung fehlt. Eine spezielle Regelung ist für das Transplantationsgesetz vorgesehen.
Auch angesichts des Prinzips der Einheit der Rechtsordnung fällt die Beantwortung der Frage, wann das Vorliegen eines Tötungsdelikts überhaupt erwogen werden kann, eindeutig aus. Es ist abwegig, auch nur tatbestandlich eine Straftat anzunehmen, wenn eine Explantation de lege artis einem formell und materiell verfassungsmäßigen Gesetz entsprechend vorgenommen wurde. Änderungen des Strafgesetzbuches "zur Klarstellung” würden diese Selbstverständlichkeit in Frage stellen. Sonst hat der Strafrechtskommentator Tröndle in dieser Zeitung zum Unterschied zwischen Tötung und Spende alles Nötige gesagt.
Dem von dem Gießener Staatsrechtler Höfling entwickelten Botenmodell folgend wollen wir diese Einwilligung an keine formalen Voraussetzungen binden. Sie soll auch durch die Angehörigen vermittelt werden können. Unterschiedlich kann man insoweit noch sehen, ob für die Einwilligung der tatsächlich geäußerte Wille des Spenders nötig ist oder der mutmaßliche Wille ausreicht.
Unser Modell der Bürgerpflicht will diese Frage jedoch weitgehend gegenstandslos machen. Aus dem Solidargedanken heraus soll jedermann eine Entscheidung für oder gegen die Bereitschaft zur Organspende treffen. Diese Entscheidung ist in einem bundeszentralen Spenderregister festzuhalten und kann jederzeit geändert werden. Bei möglichst vielen Gelegenheiten, z. B. der Ausgabe des Personalausweises, des Führerscheins oder der Versichertenkarte der Gesetzlichen Krankenversicherung, sollen die Bürgerinnen und Bürger immer wieder mit der Frage ihrer Spendebereitschaft konfrontiert werden. In den USA etwa vermerkt man die entsprechende Erklärung gleich auf der Rückseite des Führerscheins.Begleitet werden muss die Bürgerpflicht durch eine umfassende und kontinuierliche Aufklärung durch den Staat. Er hat die Verpflichtung, über alle wesentlichen medizinischen, rechtlichen und ethischen Fragen in allgemeinverständlicher Weise zu informieren, und das könnte in einem übersichtlichen Faltblatt zu den o. a. Gelegenheiten geschehen.
Die Bürgerpflicht erleichtert zudem die Situation der Angehörigen, die neben dem Verlust eines geliebten Menschen sonst gleichzeitig die Situation der Entscheidung über die Organentnahme zu bewältigen hätten.
Es ist selbstverständlich, dass diese Bürgerpflicht das Recht zur Nichtentscheidung einschließen muss. Für diese Fälle könnte dann die Frage des mutmaßlichen Willens eine Rolle spielen. Für ein Kind übrigens - denn die Kinder-Organtransplantation spielt eine nicht unerhebliche Rolle - würden seine Eltern entscheiden. Aber das wäre dann systematisch nicht ihre eigene Entscheidung, sondern die vom gesetzlichen Vertreter substituierte des Kindes.
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Argumente gegen die Hirntodkonzeption
M. Knoche (MdB)
Organtransplantation
Auf den ersten Blick halten viele Menschen die Transplantation für eine gute Sache. Doch die wenigsten wissen, was bei der Organentnahme eigentlich passiert. Die wesentliche Frage dabei lautet, wann ist ein Mensch tot? Zu welchem Zeitpunkt dürfen Ärzte seine Organe entnehmen? Denn die Mediziner beginnen mit der Organentnahme bereits, wenn der sogenannte Hirntod eingetreten ist, andere Organe aber längst noch funktionieren.
Die herrschende medizinische Lehrmeinung besagt nämlich, dass ein Mensch schon dann als tot zu betrachten ist, wenn seine Hirnfunktionen unumkehrbar erloschen sind.
Diese Auffassung entstand 1968 in Harvard (USA). Damals wurde zum ersten Mal ein Mensch für "hirntot” erklärt. Es war eine Reaktion auf die Entwicklung der Intensivmedizin, der es immer öfter gelang, Menschen ins Leben zurückzuholen, die nicht mehr atmeten und deren Herz nicht mehr schlug - Merkmale, die bis dahin als sicheres Zeichen des Todes galten. Doch das noch gar nicht so alte Todeskriterium !"hirntot” ist in die Diskussion geraten. Immer mehr Angehörige, Krankenschwestern und Ärzte zweifeln daran. Sie sehen in einem Menschen im Zustand des unumkehrbaren Hirnzusammenbruchs, dessen Haut noch gut durchblutet ist, dessen Herz schlägt und dessen Lunge atmet, einen zwar todesnahen, aber immer noch lebenden Menschen und verlangen dessen besonderen Schutz.
Transplantationsmediziner hingegen setzen den "Hirntod", also den irreversiblen Ausfall aller messbaren Hirnfunktionen, mit dem endgültigen Tod des Menschen gleich und stellen die Interessen der Kranken, die auf Organe warten, in den Vordergrund.
Das ethische Dilemma der Transplantationsmedizin
Bei jeder Heilbehandlung sind zwei Menschen - Arzt und Patient - beteiligt. Mit der Transplantation wird in diese uralte Beziehung eine dritte Person einbezogen - und diese Person muss auf jeden Fall sterben. Diese Grenzüberschreitung - Heilung durch Zugriff auf den Körper eines anderen - macht die Organverpflanzung zu einem Ausnahmefall in der Medizin.
Ethisch umstritten und juristisch ungeregelt, setzt die Transplantationsmedizin die Organverpflanzung immer häufiger nicht nur zur unmittelbaren Lebensrettung ein, sondern auch zur bloßen Linderung oder Veränderung des Krankheitsbildes.
Viele MedizinerInnen und PatientInnen haben sich an diese Grenzüberschreitung schon gewöhnt und haben ein Anspruchsdenken entwickelt, das wir für ethisch bedenklich halten. Denn menschliche Organe haben einen Warencharakter bekommen; sie werden nachgefragt, werden knapp. Selbstverständlich steht kranken Menschen die volle Solidarität der Gesellschaft zu. Unserer Auffassung nach endet dieser Anspruch auf Heilung jedoch an der Haut eines Dritten. Niemand stirbt an Organmangel; Ursache ist eine schwere Krankheit.
Der Bedarf an Organen kann nicht befriedigt werden. Denn dann müsste im Interesse der OrganempfängerInnen der Kreis der SpenderInnen möglichst groß werden. Medizin und Gesellschaft haben aber im Gegenteil die Verpflichtung, diesen Kreis so gering wie möglich zu halten.
Beispiel Unfalltote. Die Einführung der Helmpflicht für Motorradfahrer hat die Todesfälle junger Männer deutlich reduziert. Das ist erfreulich. Transplantationsmediziner jedoch haben auch noch eine andere Sicht. Sie stellten fest, dass dieser Trend auch zu einem Rückgang an vitalen Organspendern führe. Niemand aber kann sich wünschen, so viele Unfallopfer zu bekommen, wie die Transplantationsmedizin braucht.
Der Erfolg jeder Transplantation steht und fällt mit der Lebensfrische des Organs. Deshalb liegt es im Interesse der Transplantationsmedizin und der EmpfängerInnen, die/den sterbende/n SpenderIn so früh wie möglich für tot zu erklären. Diese Tendenz kollidiert auf elementare Weise mit dem Recht des Sterbenden auf körperliche Unversehrtheit.
Grenzüberschreitungen
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Ein bedenkenloser Umgang mit menschlichen Organen wird weitere Grenzüberschreitungen nach sich ziehen, zum Beispiel Organverpflanzungen zu experimentellen Zwecken und Handel mit Organen im großen Stil. Die Entwicklung könnte schlimmstenfalls dazu führen, daß der sterbende Körper sozialpflichtig wird, das heißt, über seine Organe würde zwangsweise verfügt.
"Hirntod"=Tod?
"Mit dem Organtod des Gehirns sind die für jedes personale menschliche Leben unabdingbaren Voraussetzungen, ebenso aber auch alle für das eigenständige körperliche Leben erforderlichen Steuerungsvorgänge des Gehirns endgültig erloschen. Die Feststellung des Hirntodes bedeutet damit die Feststellung des Todes des Menschen."
Mit diesen Worten bekräftigt die Bundesärztekammer ihre Richtlinien über "Kriterien des Hirntodes".
Zur Feststellung des "Hirntods" gibt es eine Reihe von Untersuchungen, bei denen u. a. die Bewusstlosigkeit, der Ausfall der Spontanatmung und das Fehlen verschiedener Reflexe überprüft werden oder alternativ die sogenannte hirnelektrische Stille nachgewiesen wird. Sind diese Kriterien erfüllt, wird der oder die Betroffene für hirntot erklärt.
Für die Verfechter des Konzepts "Hirntod" ist mit dem messbaren Ausfall des Gehirns der Sterbeprozeß des Menschen beendet. Denn mit dem Tod des Gehirns fehle die Einheit, die die einzelnen Körpertätigkeiten zum ganzen Lebewesen verbinde und zusammenfasse. Es gebe keinerlei Möglichkeit zu irgendeinem Verhalten und Handeln, zu irgendeiner Empfindung und Wahrnehmung - auch nicht von Schmerzen -, zu selbständigem Wachstum, selbständiger Reife und zur selbstbestimmten Fortpflanzung mehr. So lauten die Argumente.
Doch spätestens seit der Expertenanhörung des Deutschen Bundestages zur Bewertung des "Hirntods" am 28. Juni 1995 muss die Gleichsetzung des "Hirntods" mit dem Tod des Menschen als widerlegt angesehen werden. Das Konzept vom "Hirntod" ist nicht auf einen Konsens innerhalb und zwischen natur- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen gegründet. Eine Vielzahl von ExpertInnen hat darauf hingewiesen, dass der "Hirntod" zwar mit dem Tod des Menschen eng verknüpft ist, aber nicht mit dem Tod gleichgesetzt werden darf.
Die Ergebnisse der Anhörung lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Aus all dem folgt: "Hirntote" sind unumkehrbar Sterbende, somit aber lebende Menschen. Der "Hirntod" ist nicht gleichbedeutend mit dem Tod des Menschen.Der Verlust aller Hirnfunktionen kann prinzipiell nicht nachgewiesen werden, weil die gesamten Hirnfunktionen weder bekannt noch messbar sind. Es ist nicht völlig sicher, daß zum Zeitpunkt der Feststellung des sogenannten Hirntods in allen Fällen der Ausfall des ganzen Gehirns eingetreten ist. Die Frage, ob ein für "hirntot" erklärter Mensch noch elementare Empfindungen haben kann, lässt sich naturwissenschaftlich nicht klären. Die Grenzen des wissenschaftlich Beschreibbaren dürfen aber nicht mit den Grenzen der Wirklichkeit gleichgesetzt werden. Auch nach dem sogenannten Hirntod gibt es Wechselbeziehungen zwischen Organismus und Umwelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß auch Teile des Rückenmarks mit der Integration des autonomen Selbst zu tun haben, denn es integriert die Sensibilität und Motorik fast des gesamten Körpers. Die Reduktion menschlichen Lebens auf Leistungen des menschlichen Gehirns ist unzulässig.Der Zusammenbruch des Hirns darf höchstens als ein Übergangsstadium im Sterbeprozess betrachtet werden. Es wird künstlich festgelegt, um eine Organentnahme zu ermöglichen.
Kritische Stimmen zur Bewertung des "Hirntods"
Prof. Dr. Klaus Dörner, 28.6.95"Es ist naturwissenschaftlich nicht zulässig, vom Bewusstseinverlust ... zu reden, weil Bewusstsein etwas ist, was im strengen Sinne nicht beobachtet werden kann und deswegen auch nicht allein von Naturwissenschaftlern bewertet werden kann."
Dr. Andreas Zieger, 28.6.95"Es ist nicht wissenschaftlich erwiesen, dass ein als hirntot definierter sterbender Mensch keine archaischen Empfindungen mehr hat. Das Erlöschen der Schmerzreaktion reicht dazu nicht aus, wie man aus der Narkoseforschung weiß. Das mit dem Hirntodkonzept verbundene Leib-Seele-Problem ist ungelöst."
Prof. Dr. Gerhard Roth, 28.6.95"Das Gehirn darf nicht als Obersteuerorgan und als ganzmachendes Organ mystifiziert werden, das sage ich ganz ausdrücklich als Hirnforscher. Ebenso darf die Tatsache, dass der Hirntod den Gesamttod unweigerlich nach sich zieht, nicht als Besonderheit des Gehirns bewertet werden. Das Versagen der Nieren führt genauso unweigerlich zum Tod eines Menschen wie der Ausfall des Hirnstamms, sofern man nicht ihre Funktion ersetzt hat."
Prof. Dr. Linus Geisler, 28.6.95"Solange ein hirntoter Mensch auf einer Intensivstation äußerlich nicht zu unterscheiden ist von bewusstlosen lebenden Patienten, solange er von seiner Umgebung, von den Pflegekräften, insbesondere aber von seinen Angehörigen als lebend erfahren und wahrgenommen wird, ist er Person in einem sozialen Kontext."
Stellungnahmen aus der Anhörung des Deutschen Bundestages am 28. Juni 1995
"Hirntod"
unumkehrbarer Ausfall aller messbaren Hirnfunktionen Ein Mensch im Zustand des unumkehrbaren Ausfalls aller messbaren Hirnfunktionen auf der Intensivstation ist nicht nur warm und durchblutet, sondern bewegt sich spontan, aber auch nach Verletzung, das sogenannte Lazarussyndrom. Noch Tage nach der Feststellung des unumkehrbaren Ausfalls aller messbaren Hirnfunktionen ließen sich in deutschen und japanischen Studien noch normale Spiegel von Hormonen feststellen, die nur im Gehirn produziert werden. Bei manchen als "hirntot" diagnostizierten Kindern ließen sich noch Durchblutung und Stoffwechselaktivitäten im Hirn nachweisen. Männer im Zustand des irreversiblen Ausfalls aller messbaren Hirnfunktionen sind fortpflanzungsfähig. Sie können Erektionen und Samenergüsse bekommen. Schwangere im Zustand des irreversiblen Ausfalls aller messbaren Hirnfunktionen sind in der Lage, gesunde Kinder zu gebären.
Das Verfassungsrecht
Das bestehende Recht reicht nicht aus. Seitdem das Konzept vom "Hirntod" in die Diskussion geraten ist und von vielen ExpertInnen als widerlegt angesehen wird, ist eine Neuregelung unabdingbar. Es fällt nicht in die Kompetenz des Gesetzgebers oder der Rechtswissenschaft, eine naturwissenschaftliche Kontroverse zu entscheiden. Wenn es aber begründete Zweifel daran gibt, ob ein Mensch im Zustand des unumkehrbaren Hirnversagens tot ist, dann gebietet es unsere Verfassung, diesem Zweifel unbedingt Rechnung zu tragen.
Verfassungsrechtlich gilt: "In dubio pro vita" - schon Zweifel daran, ob ein Mensch noch lebt, bedeuten, dass von dessen Leben auszugehen ist. Mit unserer Verfassung ist es nicht vereinbar, menschliches Leben vom Nachweis einer wie auch immer gearteten geistigen Leistungsfähigkeit abhängig zu machen.
Da die begründete Annahme besteht, dass der unumkehrbare Ausfall aller messbaren Hirnfunktionen ein Übergangszustand im Sterbeprozess ist, der künstlich festgelegt wird, handelt es sich bei Menschen in diesem Zustand um Sterbende, also noch lebende Menschen. Der Gesetzgeber darf nicht zu Lasten dieser Menschen verfügen, dass sie Tote seien.
Damit sind alle Gesetzentwürfe - schon aus verfassungsrechtlichen Gründen - zum Scheitern verurteilt, die den irreversiblen Ausfall aller messbaren Hirnfunktionen als Todeskriterium festzuschreiben versuchen.
Menschsein nur mit Bewusstsein?
Eine Gesellschaft, die den irreversiblen Ausfall von Teilen des Hirns als Todeskriterium akzeptiert, könnte früher oder später darauf verfallen, dieses Kriterium auch auf andere Personengruppen anzuwenden.
In den USA werden nach einem Beschluss der American Medical Association AMA bereits Neugeborene ohne Großhirn als Organspender betrachtet, obwohl sie nach dem Kriterium "Hirntod" nicht als Tote gelten - wegen des großen Bedarfs an Organen und der "fehlenden Lebensperspektive".
Unter Philosophen mehren sich bereits die Stimmen, die das Menschsein nur noch beim Vorhandensein "höherer Fähigkeiten" wie Denken, Erinnern und Kommunikationsfähigkeit anerkennen wollen: "Der Teilhirntod", so heißt es, "ist nichts anderes als der zu Ende gedachte Hirntod. "Sie schlagen vor, zwischen dem Tod des Organismus und dem Tod der Person zu unterscheiden. Bei dieser Lage wäre es verhängnisvoll, die Entscheidung der Frage, wann ein Mensch tot ist, einzig vom Bedarf der Transplantationsmedizin abhängig zu machen.
Organentnahme ohne das Konzept vom "Hirntod"
"Wenn der Hirntod nicht als Tod des Menschen gilt, kann und wird es in Deutschland keine Organentnahme mehr geben, denn dann würde jede Explantation eine Tötung des Spenders bedeuten."
Mit solchen Äußerungen pochen Verfechter der Transplantationsmedizin darauf, dass ohne Anerkennung des Konzepts vom "Hirntod" keine Transplantation möglich sei.
Doch obwohl der sich im Zustand des unumkehrbaren Ausfalls aller messbaren Hirnfunktionen befindende Mensch lebt, ist die Entnahme lebenswichtiger Organe zu Transplantationszwecken sowohl ethisch begründbar als auch verfassungsrechtlich möglich. Sie erfordert keine Ausnahme vom Tötungsverbot, was verfassungsrechtlich bedenklich wäre.
Allerdings ist eine solche Entnahme dann zwingend mit der sogenannten engen Zustimmungslösung verbunden. Der oder die Betroffene muss vorab einer Organentnahme zugestimmt haben, und zwar für den Fall, dass bei ihm oder ihr der irreversible Ausfall der messbaren Hirnfunktion festgestellt wird. Der "Hirntod" ist dabei kein Todes-, sondern ein Entnahmekriterium.
Darüber hinaus muss der Gesetzgeber für Rechtssicherheit sorgen und vorschreiben, dass zur Feststellung dieses Kriteriums sämtliche medizinische Fragen geklärt sind.
Der Ausfall aller messbaren Hirnfunktionen bezeichnet einen todesnahen Zustand. In diesem Zustand ist es der Medizin nicht mehr erlaubt, den Sterbeprozess intensivmedizinisch aufzuhalten, also das Sterben zu verlängern. Denn es geht um den Respekt vor dem sterbenden Menschen und dessen Recht auf einen würdigen Tod.
Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn der oder die Sterbende zuvor ausdrücklich verfügt hat, dass sie im Interesse der Lebensrettung oder Leidensminderung eines anderen Menschen einer kurzfristigen Verlängerung des eigenen Sterbens zustimmt.
Ist Organentnahme Tötung auf Verlangen?
Zuweilen wird uns der Vorwurf gemacht, mit unseren Vorstellungen zu einem Transplantationsgesetz machten wir Zugeständnisse an eine Freigabe der Tötung auf Verlangen. Das sehen wir anders. Bei Menschen, deren unumkehrbarer Ausfall aller messbaren Hirnfunktionen diagnostiziert ist, führt der Abbruch aller intensivmedizinischen Unterstützung unmittelbar zum Stillstand von Herz und Kreislauf und damit zum Tod. Wir sind der Auffassung, daß es der Intensivmedizin nicht erlaubt sein solle, das Sterben künstlich zu verlängern. Eine Einwilligung in eine kurzfristige Verlängerung des Sterbens zugunsten Dritter hat jedoch mit der Tötung auf Verlangen nichts zu tun. Sie stellt einen selbstgewählten Verzicht des "hirntoten" Menschen auf die Integrität seines Sterbeprozesses dar. Wer zur Organspende bereit ist, nimmt eine Verlängerung seines Sterbens in Kauf, um das Leben eines anderen zu retten.
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