Freitag, 26. Februar 2010

Pränataldiagnostik und Euthanasie - Selbst-Zerstörung und Selbst-Kritik


Ein Artikel für muskel aktiv von Susanne Schriber/Schweiz.

Text: Öst. Gesellschaft für Muskelkranke

12. Aug 94 -

1. Pränatale Diagnosemethoden genießen bei uns eine hohe Akzeptanz.

Die Anwendung von pränatalen Tests ist bei einer Mehrheit nicht hinterfragte Routine. Wie andernorts auch erfolgt im Falle eines "positiven" Befundes in nahezu allen Fällen der Schwangerschaftsabbruch. Abtreibung aufgrund einer vermeintlichen oder wirklichen Schädigung, also aufgrund eines unerwünschten Kriteriums, wird in kritischen Behinderten- und Frauenkreisen als Eugenik, als willkürliche Selektion bezeichnet.

Selbst-Kritik 1:

Wir haben Positionen, die ein Recht auf Schwangerschaft vertreten, aufs sorgfältigste vor dem Hintergrund einer Ablehnung von Schwangerschaftsabbrüchen im Falle einer Schädigung, zu prüfen.

2. Eugenik trägt inhaltlich und erfahrungsgemäß die Tendenz in sich, eine unheilvolle Ausweitung zu erfahren

Nachdem der Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer Schädigung allgemeine Akzeptanz genießt, wird nun die Selektion von irgendwie geschädigten Neugeborenen diskutiert, stößt die Praxis von bereits durchgeführter oder vorgeschlagener Sterbehilfe nicht auf Entrüstung.

Wo das Tötungstabu in irgend einer Stelle des Lebenszyklus durchbrochen wird, wird es als ganzes nichtig. Töten am Anfang des Lebens zieht Töten am Ende des Lebens nach sich: Anfang und Ende begrenzen aber auch das Dazwischenliegende. Auch in der Schweiz ist aktive Sterbehilfe enttabuisiert und in breiten Schichten akzeptiert. Aus der Möglichkeit, Form und Zeit des Sterbens relativ selbstbestimmt zu wählen, kann leicht ein Verpflichtung erwachsen, aus dem Leben zu gehen, wo man auch nur schon vorstellungsgemäß anderen zur Last fallen könnte.

Selbst-Kritik 2:

Die grundsätzliche Akzeptanz des Tötungstabus kann den Vorwurf nach sich ziehen, einen (leidenden) Menschen zum Leben zu verpflichten. Dem Thema Leiden und Sterbehilfe müssen wir uns stellen, ohne in Beweiszwang unserer Lebensberechtigung zu geraten.

3. In akademischen Kreisen in Diskussion

3. In akademischen Kreisen, bei Philosophen und Ethikern, in medizinischen und ethischen Kommissionen wird passive, aber auch aktive Sterbehilfe längst diskutiert. Auffallend ist, wie auch hier relativ locker die Aufhebung des Tötungstabus hingenommen wird.

Angesichts komplexer Wirklichkeiten seien humanistische Philosphieansätze wie etwa jene von Immanuel Kant und Albert Schweitzer überholt, utilitaristische Ansätze, wie sie seit längerem vor allem im angloamerikanischen Raum verbreitet und gefestigt sind, angemessen. Darin spielen Güterabwägungen auch im Bereich von Leben und Tod eine vorrangige Stellung. Das Tötungsrecht wird auf der Ebene der Leidenszumutbarkeit und der Lebensqualität begründet. Eltern, insbesondere Frauen wird vorgetäuscht, dadurch einen größeren Selbst- und Entscheidungsspielraum zu erhalten.

Selbst-Kritik 3:

Die akademischen Diskussionen haben wir wacher und aktiver zu verfolgen, wir haben uns mit verpönten und bevorzugten philosophischen Strömungen zu befassen, wir haben uns aktuellen Themen, etwa jenem der Gentherapie, zu stellen.

4. Frauen geraden unter Druck

Frauen, vor allem diese, geraten unter Druck, für das perfekte "Produkt" vor dem "Output" Garantie ablegen zu müssen, bzw. für Mängel und Defekte des Produktes individuell verantwortlich gemacht zu werden. Der Embryo, der Fötus - dahinter aber auch die Mutter und schließlich der Vater - verkommt zu handelbarer Ware, die den Gesetzen des Marktes unterliegt, wozu auch Umtausch der Ware und Güterabwägung gehören.

Leben wird damit von Subjekthaftem gelöst, in die Sphäre der Ding- und Objektwelt transportiert. Diese kann objektiv gehandhabt werden. Wo das Subjekt zum Objekt verkommt, wird Töten im Namen der Objektivität möglich. Oft unwissend und unfreiwillig stellen sich damit Frauen in den Dienst herrschaftlicher Interessen und lebensfeindlicher, destruktiver Impulse.

Frauen werden durch pränatale Tests, durch Gen- und Reproduktionstechnologien um ein weiteres manipulier- und kontrollierbar, wenn sie unbesehen die Herrschaft über Leben und Tod, über Geburt und Sterben an die Männerwelt delegieren. Frauen werden zu Mittäterinnen einer lebensfeindlichen Welt, wenn sie die Angebote pränataler Diagnostik kritiklos beanspruchen.

Selbst-Kritik 4:

Der Verobjektivierung von uns Frauen haben wir aktiver entgegenzusteuern, ohne uns dabei in die Ecke der Technologiefeindlichkeit und des Fundamentalismus drängen zu lassen.

5. Gesellschaftsentwicklungen

5. Im Zuge der gegenwärtig erhofften und angestrebten Gesellschaftsentwicklungen, daß Frauen und Männer gleichermaßen im Erwerbsprozeß und in der Öffentlichkeit stehen, im Zuge der Tatsache, daß ein komplexes soziales System bei insgesamt hohem Wohlstand und gutem Gesundheitssystem zur Kleinstfamilie tendiert, dürfte es bald nur noch Wunschkinder geben.

Nicht eine Reihe von Kindern ist erstrebenswert, sondern das eine, daß dafür sehnlichst erwünschte und optimal getimete Kind, an dessen Seite allenfalls ein ebenso perfekt geplantes Geschwisterchen - möglichst mit Gegengeschlecht zum ersteren - Platz hat, das ist Lebensideal.

Statt der Quantität findet eine Verschiebung hin zur Qualität statt: Das eine Kind soll sämtliche Qualitäten vereinen, die ansonsten auf eine Geschwisterreihe verteilt gewesen sein mögen. Eine Schädigung, eine Qualitätsminderung liegt also bei diesem einen Kind nicht mehr drin.

Selbst-Kritik 5:

Wir Frauen haben zu prüfen, inwiefern unsere berechtigten Ansprüche auf Teilhabe am öffentlichen und wirtschaftlichen Leben sowie an Macht nicht unser Konsumverhalten bezüglich pränataler Diagnostik, Gen- und Reproduktionstechnologie steigert.

www.bizeps.or.at/



Sonntag, 21. Februar 2010

Iran: Gesetz gegen Abfall vom Islam und gegen Zauberei



Neues Gesetz sieht für Abfall vom Islam, "Ketzerei" und "Zauberei" die Todesstrafe vor

aktualisiert im Februar 2009

Iran: Bei Abkehr vom Islam droht Hinrichtung.


Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat am 26. September 2008 an Bundesaußenminister Frank Walter Steinmeier appelliert, gegen ein neues Gesetz im Iran zu intervenieren, das den Abfall vom Islam, "Ketzerei" und "Zauberei" mit der Todesstrafe bedroht.

Der Gesetzentwurf war in der ersten Lesung am 9. September 2008 im iranischen Parlament mit großer Mehrheit gebilligt worden. Rechtskräftig kann das Gesetz erst werden, wenn auch der islamische Wächterrat ihm zugestimmt hat. Die IGFM befürchtet, dass sich durch das Gesetz die Verfolgung von christlichen Konvertiten und islamischen Reformern noch weiter verschärfen wird.

Nach der iranischen Verfassung können auch Delikte bestraft werden, deren Ahndung durch die vorhandene Gesetzgebung nicht abgedeckt ist (Art. 167 Verfassung). Dazu gehört zum Beispiel der Abfall vom Islam (Apostasie). In solchen Fällen gelten nach der iranischen Verfassung die sogenannten "authentischen islamischen Quellen" und die "gültigen religiösen Fatwas" (Rechtsgutachten) - Überlieferungen und Fatwas der im Iran gültigen dschaf'aritisch-schiitischen Rechtsschule. Nach Angaben der IGFM wird in allen islamischen Rechtsschulen die Abkehr eines Mannes vom Islam mit Hinrichtung geahndet.

Gegen Muslime, die tatsächlich oder vermeintlich vom Islam abgefallen waren, ist von iranischen Behörden in einzelnen Fällen auch ganz offiziell Anklage erhoben worden. Nach Ansicht der IGFM ist das inoffizielle Vorgehen von staatlichen und halbstaatlichen Organen gegen Andersdenkende das bei weitem größere Problem. Systematische Folter, Hinrichtungen wegen konstruierter Vorwürfe (wie z.B. Prostitution), staatliche Morde und das "Verschwinden" von Konvertiten und Bürgerrechtlern diene dazu, die Macht der Mullahs zu sichern.

Revolutionsgerichte sprechen "Recht"

Die IGFM weist darauf hin, dass schon seit der Machtergreifung islamischer Geistlicher Ende März 1979 Andersdenkende und vom Islam abgefallene ehemalige Muslime verfolgt werden , auch ohne legale Grundlage. Das islamische Recht, inklusive des islamischen Strafrechts, ist im Iran bereits eingeführt worden, bevor am 15. November 1979 die Verfassung der Islamischen Republik Iran in Kraft trat. Unmittelbar nach der Machtergreifung wurde am 17. Juni 1979 das "Gesetz zur Gründung der Revolutionsgerichte" erlassen, die "nach islamischem Recht" (Art. 12) zu urteilen haben. Die bis heute bestehenden und berüchtigten Revolutionsgerichte ließen damals Tausende hinrichten, obwohl zwischen 1979 und 1982 ein Strafrecht angewandt wurde, das nicht einmal in Teilen kodifiziert war.

Der Begriff "Abfall vom Islam" ("irtidad") wird in den Rechtstexten des Iran nur in Art. 26 des Pressegesetzes explizit genannt. Dort heißt es, dass jeder, der durch die Presse den Islam oder etwas, was dem Islam heilig ist, herabsetzt und damit einen Abfall vom Islam veranlasst, selbst wie ein Abgefallener ("murtad") bestraft wird. Die vorgesehene Bestrafung eines Abgefallenen war zumindest bisher per Gesetz noch nicht einmal erwähnt. De facto war und ist die Strafe für die Abkehr vom Islam im Iran aber jedem geläufig: Die Hinrichtung.


Der offizielle Text des Gesetzentwurfs ist in Farsi im Internet auf einer staatlichen Seite zu Rechtsbelangen veröffentlich worden. Die IGFM dokumentiert im Folgenden Teile davon:


Gesetzesentwurf zum islamischen Vergeltungsrecht


Zweites Kapitel / Zweiter Teil
(?)

Fünfter Abschnitt: Apostasie, Ketzerei und Zauberei
[Anmerkung der IGFM: "Ketzerei" ("bid?a") bedeutet Neuerung, ketzerische Lehre oder allgemein Ketzerei. Es handelt sich dabei um einen gängigen Fachbegriff, der ungewünschte oder schädliche Neuerungen bezeichnet.]



Paragraph 225.1
Jeder Muslim der deutlich verkündet, dass er oder sie den Islam verlassen hat und sich zum Unglauben bekennt, ist ein Apostat.


[Anmerkung der IGFM: das verwendete Wort "kofr" bezeichnet beispielsweise Unglaube, Gottlosigkeit, Blasphemie oder auch Gotteslästerung. Es steht nicht primär für Atheismus, sondern für das nicht an den Islam glauben aber auch Blasphemie. "Unglaube" schließt hier den Übertritt zu einer anderen Religion ein, z.B. zum Christentum.]




Paragraph 225.2
Die ernste und aufrichtige Intention ist die Voraussetzung für die Gewissheit, dass es sich um Apostasie handelt.
Wenn der Beschuldigte behauptet, dass seine oder ihre Verkündung aus Unwissenheit oder gegen den eigenen Willen, irrtümlicherweise oder in Trunkenheit gefallen ist, oder die Worte einfach unbedacht aus seinem Mund herausgeschlüpft sind, ohne ihre Bedeutung zu kennen, oder die Worte nur anderen nachgesprochen wurden, oder seine oder ihre eigentliche Intention etwas anderes gewesen ist, dann wird er oder sie nicht als Apostat eingeschätzt und seine Ausführungen sollten gehört und danach gerichtet werden.



Paragraph 225.3
Es gibt zwei Arten von Apostaten: fetri und melli.



Paragraph 225.4
Ein fetri-Apostat ist jemand, bei dem zumindest ein Elternteil zum Zeitpunkt der Zeugung Moslem war, sich selbst zur Volljährigkeit als Muslim bezeichnet und den Islam später verlässt.



Paragraph 225.5
Ein melli-Apostat ist jemand, bei dem beide Elternteile zum Zeitpunkt seiner Zeugung Nicht-Muslime waren, der nach Erreichung seiner Volljährigkeit Muslim geworden ist, später den Islam verlässt und wieder zum Unglauben zurückkehrt.



Paragraph 225.6
Wenn jemand zum Zeitpunkt seiner Zeugung mindestens ein muslimisches Elternteil hatte, aber nach dem Erreichen der Volljährigkeit - ohne scheinbar Muslim zu sein - den Unglauben wählt, wird als melli-Apostat betrachtet.



Paragraph 225.7
Die Bestrafung für einen fetri-Apostaten ist der Tod.



Paragraph 225.8
Die Bestrafung für einen melli-Apostaten ist der Tod; aber nach der endgültigen Aburteilung wird versucht, ihn über 3 Tage lang auf den richtigen Weg zu führen, und er wird ermutigt, seinen Glauben zu widerrufen. Wenn er nicht widerruft, wird er getötet.



Paragraph 225.9
Falls dem melli-Apostaten die Möglichkeit zum Widerruf gegeben wird, wird ihm hierfür entsprechend Zeit eingeräumt.



Paragraph 225.10
Die Höchststrafe für abtrünnige Frauen, egal ob melli- oder fetri-Apostaten, ist lebenslängliche Haft. Während dieser Strafe werden ihr auf Anweisung des Gerichts erschwerte Lebensbedingungen bereitet und es wird versucht, sie zum rechten Weg zu geleiten, und sie wird zum Widerruf ermutigt werden. Wenn sie widerruft, wird sie sofort freigelassen.
Zusatz: Die Konditionen dieser erschwerten Lebensumstände werden gemäß den religiösen Gesetzen festgelegt.

[Anmerkung der IGFM: Das iranische Parlament hat bisher keine gesetzlichen Regelungen darüber erlassen, wie die Lebensumstände dieser Frauen "erschwert" werden sollen. Nach Ansicht der IGFM handelt es sich um einen Verweis auf eine Anordnung ["hokm"] des Gründers der Islamischen Republik Iran, Ajatollah Ruholla Khomeini. Khomeini hatte das höchste iranische Staatsamt inne, das des 'Geistlichen Führers' ["wali-ye faqih"]. Er galt dadurch als weltlicher Vertreter des "entrückten" 12. Imam, der nach Auffassung der im Iran geltenden dschaf?aritisch Rechtsschule im Verborgenen lebt und offiziell das Staatsoberhaupt Irans ist. Imam Khomeini war damit oberste Autorität in Fragen des islamischen Rechtes ? inklusive des Strafrechtes. In seinem Werk "Tahrir al-wasile" befasste er sich im Kapitel 6 auch mit der Bestrafung von Apostaten.
Dort heißt es unter anderem: "(?) wenn der Apostat eine Frau ist, ist ihre Strafe lebenslängliche Gefängnishaft]. An den fünf täglichen Gebetszeiten muss sie ausgepeitscht werden, und ihre Lebensqualität und die Menge des Essens, der Bekleidung und des Wassers muss herabgesetzt werden, bis sie Reue zeigt."]



Paragraph 225.11
Wer verkündet, dass er ein Prophet sei, wird zum Tode verurteilt, und jeder Muslim, der Neuerungen der Religion entwickelt und Sekten darauf gründet, die den Notwendigkeiten der Religion des Islam entgegen stehen, wird als Apostat beurteilt.

[Anmerkung der IGFM: das hier mit Neuerung übersetzte Wort "bid?a" bedeutet Neuerung, ketzerische Lehre oder allgemein Ketzerei.]



Paragraph 225.12
Jeder Muslim, der mit Zauberei und geheimer Hexerei zu tun hat und diese in der Gesellschaft als Beruf oder Sekte propagiert, wird zum Tode verurteilt.



Paragraph 225.13
Wenn der Widerruf des Beschuldigten vor der Vollstreckung der Höchststrafe bezogen auf die beiden vorangehenden Paragraphen derart ist, dass das Gericht ihn akzeptiert, wird von der Höchststrafe abgesehen.



Paragraph 225.14
Für Mithelfer bei in diesem Kapitel aufgeführten Straftaten - für den Fall, dass dafür keine anderen Strafgesetze beschlossen wurden ? sind, entsprechend der Schuld und dem Täter, bis zu 74 Peitschenhiebe anzuordnen.

Quelle: www.igfm.de/Iran-Gesetz-gegen-Abfall-vom-Islam-und-gegen-Zauberei.1177.0.html

Samstag, 20. Februar 2010

Recht haben und Recht bekommen ist nicht das Gleiche



Armenische Christen in der Türkei

von Ilyas Kevork Uyar

Die armenische Kirche der heiligen Apostel im Osten der Türkei in der Nähe von Diyarbakir.


Zerstörte armenische Kirche.


Die Feierlichkeiten zum 80-jährigen Bestehen der Türkischen Republik könnten durch den im November 2003 veröffentlichten Fortschrittsbericht der EU-Kommission leicht getrübt werden. Darin stellt die Kommission (wiederholt) fest, dass die Situation der christlichen Minderheiten in der Türkei von Ungleichbehandlung gekennzeichnet ist.

Die zahlenmäßig größte nicht-muslimische Minderheit in der Türkei bilden die Armenier, jenes Volk, das seit 3000 Jahren ununterbrochen in einem Gebiet von Anatolien bis in den Kaukasus lebt. Von den einst zwei Millionen Armeniern im Osmanischen Reich wurden 1,5 Millionen Armenier auf Befehl der türkisch-osmanischen Regierung während des Ersten Weltkrieges ermordet. Heute leben nur noch wenige Zehntausend Armenier in der Türkei, die meisten von ihnen in Istanbul. Die Türkei leugnet bis heute die historische Tatsache des Völkermordes. Neben wiederholten staatlichen Eingriffen, in die durch den Lausanner Vertrag garantierten Rechte der nicht-muslimischen Minderheiten, führt die Leugnung des Genozides zu einer besonderen Belastung der Armenier in der Türkei. Nachfolgend seien die dringlichsten Probleme der Armenier in der Türkei dargestellt.

Enteignungen von Gemeindestiftungen

Dem türkischen Recht entsprechend sind die nicht-muslimischen Gemeinden in der Rechtsform der Stiftung zu organisieren. Die Stiftungen dienen als Träger für die Einrichtungen der Minderheiten wie Schulen, Kirchen, Krankenhäuser oder Friedhöfe. Vom Staat erhalten die Stiftungen der Minderheiten keine finanzielle Unterstützung, so dass sie von den Spenden der Gemeindemitglieder abhängig sind. Eine wesentliche Einnahmequelle der Stiftungen ist ihr Immobilienbesitz, der ihnen zumeist vererbt worden ist. Durch die Mieteinnahmen der Immobilien wird eine finanzielle Grundlage geschaffen, um Einrichtungen verlässlich betreiben zu können. Die juristische Grundlage für die Enteignungen ist durch den Kassationsgerichtshof der Türkei im Jahre 1971 geschaffen worden: Stiftungen von türkischen Staatsbürgern christlichen Glaubens wurde der Immobilienerwerb in der Türkei verboten. Rückwirkend wurde der bisherige Immobilienerwerb für illegal erklärt, wenn dieser in den Stiftungsurkunden von 1936 nicht bereits angegeben war.

Bis heute sind 40 Immobilien der Armenischen Gemeinschaft enteignet worden. Besonders verheerend für die Gemeinden ist der Umstand, dass bei mehr als zwei Dutzend Enteignungen in den letzten Jahren den Enteigneten jeweils der Betrag als Entschädigung gezahlt wurde, zu dem eine Immobilie oder ein Grundstück vor vielen Jahren erworben wurde. So wurden beispielsweise im Zuge einer Enteignung 710.000 Türkische Lira an die Gemeinde erstattet. Diese Summe betrug zur Zeit des Grundstückerwerbs ca. eine halbe Millionen Euro, zur Zeit der Rückgabe betrug sie inflationsbedingt nur noch ca. 1,80 Euro. In vier Enteignungsfällen wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angerufen - die Urteile stehen noch aus.

Durch den Wegfall verlässlicher Finanzquellen wird die seelsorgerische und karitative Arbeit stark eingeschränkt, langfristig droht den Einrichtungen die Schließung. Interessanterweise waren nur die Stiftungen nicht-muslimischer Minderheiten von dieser Enteignungspraxis betroffen.

Die nicht-muslimischen Minderheiten haben wiederholt auf diese seit den 70er Jahren andauernde Diskriminierung hingewiesen. Erst im Zuge der Annäherung an die EU hat der türkische Gesetzgeber 2002 eine neue gesetzliche Regelung verabschiedet, von der sich die Minderheiten Änderungen erhofft haben, die im Einklang mit dem Lausanner Vertrag stehen. Formaljuristisch ist der Immobilienerwerb zwar nun gestattet, doch ist das Verwaltungsverfahren derart kompliziert und voller Hürden, dass es wohl eine theoretische Option bleiben wird. Tatsächlich werden die von den nicht-muslimischen Minderheiten kritisierten Regelungen auf Verwaltungsebene fortbestehen. Die Frage nach bereits beschlagnahmten Immobilien bleibt auch nach der Reform völlig ungelöst.

Benachteiligung armenischer Schulen

Die staatlichen Zugangsvoraussetzungen für armenische Schulen sind äußerst streng. Inspektoren des Bildungsministeriums durchleuchten die gesamte Familie danach, ob alle Angehörigen auch rein armenisch sind. Sind konfessionelle Mischehen in der Familie vorhanden, kann das Kind nicht an einer armenischen Schule angemeldet werden. In den armenischen Schulen selbst besteht, wie bei allen anderen ausländischen Schulen ebenfalls, eine Doppelhierarchie:

Der armenische Rektor ist nicht Dienstvorgesetzter des türkischen Co-Rektors. Der türkische Co-Rektor, welcher vom Ministerium eingesetzt wird, ist so der eigentliche Leiter der armenischen Schule. Die armenischen Ausbildungsstätten für Geistliche mussten auf staatliche Anordnung 1970 geschlossen werden. Wenn einer religiöse Minderheit das ihr zustehende Recht verwehrt wird, Geistliche ausbilden zu können, führt dies dazu, dass die seelsorgerische Betreuung der Gläubigen nicht mehr gewährleistet werden kann. Langfristig droht das armenische Gemeindeleben auszutrocknen.

Vor 40 Jahren wurde eine staatliche Minderheitenkommission eigens eingerichtet, um die Aktivitäten der Minderheiten im Rahmen der nationalen Sicherheit zu überwachen. Neben Mitgliedern aus dem Innen- und Außenministerium sitzen dort auch Vertreter des Generalstabs, Geheimdienstes und weiterer Sicherheitsbehörden. Das Fortbestehen dieser Kommission beweist, dass die Armenier und andere nicht-muslimische Minderheiten, die türkische Staatsbürger sind, immer noch als "Fremdkörper" angesehen werden.

Ob auch die aktuelle Kampagne zu den Empfehlungen dieser Kommission gehörte, ist nicht bekannt: In einem Runderlass des Bildungsministeriums vom April 2003 wird den Schulen angeordnet, Vortrags- und Aufsatzwettbewerbe zu organisieren. Gegenstand soll die "Haltlosigkeit der Behauptungen vom Genozid an den Armeniern" sein. Somit werden die Schüler durch das Bildungsministerium zur Geschichtsklitterung instrumentalisiert, um den Völkermord an den Armeniern zu leugnen. Besondere Schärfe gewinnt diese Kampagne dadurch, dass die Schüler der armenischen Schulen von dieser Kampagne nicht ausgenommen sind.

Den Nachfahren der Überlebenden des Genozides wird ein Geschichtsverständnis aufgezwungen, das die Opfer des Völkermordes nachträglich zu Tätern machen will. Nicht von ungefähr wurde die aktuelle Kampagne als "psychologische Folter" kritisiert. Unbeirrt davon hat diese türkische Art des Geschichtsrevisionismus bereits Einzug in die Schulbücher gefunden.

Stand: Januar 2004

Sonntag, 14. Februar 2010

Vietnam: IGFM-Jahresbericht Menschenrechte 2008

Zusammenfassung

Maulkorb für den katholischen Priester Nguyen Van Ly während des Prozesses am 30.3.2007

Foto: © IGFM

Viele Bürger in Vietnam erhofften sich noch im Jahr 2006 eine liberalere Haltung des Staates im innenpolitischen Bereich, nicht zuletzt weil die Regierung mehrere Prestigeprojekte zu einer besseren Integration Vietnams in die Weltgemeinschaft verfolgte: den Beitritt zur Welthandelorganisation (WTO), die Streichung aus der US Liste der Länder mit erheblichen Verletzungen der Religionsfreiheit (CPC), die Durchführung der internationalen APEC-Gipfelkonferenz in Hanoi und die Gewährung des Permanent Normal Trade Relations Status (PNTR) durch die USA. Die Kandidatur Vietnams auf einen nichtständigen Sitz im UN Sicherheitsrat hatte viele vietnamesische Bürger zusätzlich angespornt, politische Gruppen zu gründen und unabhängige Publikationen herauszugeben.

Die Regierung sah in dieser aufkeimenden Zivilgesellschaft eine Gefährdung des Machtmonopols der Kommunistischen Partei Vietnams und startete umfassende politische Razzien gegen diese Gruppierungen. Sie ließ mindestens 55 Dissidenten verhaften. 2007 verurteilten vietnamesische Gerichte 29 Personen zu hohen Haftstrafen, ohne dabei einen Unterschied zwischen der friedlichen Inanspruchnahme der elementaren Grundrechte und dem Ansinnen auf gewalttätigen Sturz der Regierung zu machen. Die politischen Prozesse fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und entsprachen nicht dem Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte (ICCPR), dem Vietnam 1982 beigetreten ist. Zusätzlich zu diesen neuen Gefangenen verbleiben weiterhin rund 200 christliche Montagnards und Buddhisten in politisch motivierter Haft.




Verhaftung von Andersdenkenden

In dem ereignisreichen Jahr 2006 war die Regierung der SR Vietnam im Umgang mit kritischen Bürgern im Lande zunächst zurückhaltend, um große diplomatische und wirtschaftliche Projekte nicht zu gefährden. Als die bürgerliche Bewegung schnell anwuchs, testete die Regierung in dem Zeitraum zwischen August und Oktober 2006 die internationale Reaktion mit der Festnahme von zwölf Mitgliedern kleinerer und unbekannter Gruppierungen, wie der Demokratischen Volkspartei und der Bach-Dang-Giang Stiftung. Der internationale Aufschrei blieb aus und der Beitritt Vietnams zur WTO am 7.11.2006 galt als großer Erfolg. Trotz eines schlechten Zeugnisses im Bereich der Menschenrechte und der Religionsfreiheit wurde Vietnam am 14.11.2006 aus der jährlichen CPC-Liste der USA genommen.

Nach den fehlenden Konsequenzen folgte ein zweiter Vorstoß: In der Zeit um die APEC-Gipfelkonferenz in Hanoi (18.11.2006) wurden rund 100 Dissidenten festgenommen bzw. unter Hausarrest gestellt. Unter den Festgenommenen befanden sich auch Mitglieder der unabhängigen Gewerkschaft "United Workers and Farmers Organisation in Vietnam" (UWFO), die sich für eine gerechte Entschädigung von Bauern und Entlohnung von Arbeitern eingesetzt hatten. Auch diesmal herrschte unter den an der APEC teilnehmenden Staatschefs ein einhelliges Schweigen. Anschließend erhielt Vietnam am 9.12.2006 den PNTR-Status der USA.

Verhaftung des freien Journalisten Hoang Hai am 23.12.2007

Foto: © IGFM

Nachdem die vietnamesische Regierung ihre diplomatischen und wirtschaftlichen Ziele erreicht hatte, begann die systematische Verfolgung im Land. Allein im ersten Quartal 2007 wurden 18 Dissidenten, darunter zahlreiche namhaften, verhaftet: Tran Quoc Hien (Führer der Arbeiterbewegung), der katholische Priester Nguyen Van Ly (Führer der demokratischen Bewegung "Block 8406"), der Menschenrechtsanwalt Nguyen Van Dai (Gründer des Komitees für Menschenrechte in Vietnam) und die Schriftstellerin Tran Khai Thanh Thuy (Wortführerin der Bewegung der Opfer sozialen Unrechts). Erst nach zeitgleichen Protestaktionen vieler Länder flaute die Verfolgungswelle ab Mitte 2007 ab.

Vietnam erkennt die friedliche Ausübung der Menschenrechte im Sinne des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) in der Praxis nicht an. Insgesamt wurden von Ende 2006 bis Ende 2007 mindestens 55 Personen wegen "Handlungen gegen den Staat" festgenommen. Anwälte in Vietnam kritisierten, dass Vietnam diesen vagen und allgemein gehaltenen Begriff in der politischen Gesetzgebung nicht näher definiert hat. Unter dem Vorwand, die nationale Sicherheit zu schützen, wurden politische Verhaftungen durchgeführt.

In sechs Fällen, in denen anfänglich der Vorwurf des "Terrorismus" oder der"subversiven Aktivitäten" erhoben wurde, wurden die Anklagen später geändert oder die Angeklagten freigelassen. 23 Personen wurden wegen "Propaganda gegen die Sozialistische Republik Vietnam"nach Art. 88 des vietnamesischen Strafgesetzbuches (StGB Vietnams) angeklagt, weil sie offen ihre politische Meinung geäußert, Berichte an Menschenrechtsorganisationen gesendet, Flugblätter verteilt, Menschrechtskurse abgehalten oder an politischen Diskussionen im Internet teilgenommen hatten. Acht Personen wurden wegen "Missbrauch der demokratischen Rechte"nach Art. 258 des StGB Vietnams angeklagt, weil sie Flugblätter verteilt oder eine unabhängige Gewerkschaft gegründet hatten. Zehn Personen wurden wegen "Störung der öffentlichen Ordnung" nach Art. 245 des StGB Vietnams angeklagt, weil sie für Religionsfreiheit demonstriert hatten. Drei Personen wurden wegen "Fluchthilfe" für verfolgte ethnische Montagnards nach Art. 275 des StGB Vietnams verurteilt.




Unfaire politische Prozesse

In 2007 wurden 29 Dissidenten vor Gericht gestellt und zu insgesamt 103 Jahren Haft und anschließenden 32,5 Jahren Hausarrest verurteilt. Die Prozesse fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, waren unfair und entsprachen in keiner Weise internationalen Standards. Bereits Wochen vor einer solchen Verhandlung starteten Staatsmedien Schmähkampagnen gegen die Angeklagten, um sie und ihre Familie abzuschrecken und gesellschaftlich zu isolieren. Richter sind nicht unabhängig. Für sie war eine Unschuldvermutung nicht relevant. Sie arbeiteten von Anfang an zusammen mit Staatsanwälten und Polizei auf eine Verurteilung hin. Den Angeklagten wurde während der gesamten Untersuchungshaft und bis zur Erhebung der Anklage jeglicher Kontakt mit der Außenwelt verweigert. Die meisten Angeklagten hatten während ihres Prozesses keinen rechtlichen Beistand. In vielen Fällen legten Anwälte nach Drohungen seitens der Sicherheitsdienste ihr Mandat nieder. Auch erhielten die Anwälte in der Regel nur kurzfristig vor dem Gerichtstermin die Erlaubnis zur Akteneinsicht und zum Besuch ihres Mandanten im Gefängnis.

In dem Berufungsprozess gegen die zwei inhaftierten Rechtsanwälte Nguyen Van Dai und Le Thi Cong Nhan im November 2007 wurden Entlastungszeugen eingeschüchtert, manipuliert, behindert und in einem Fall vor dem Gerichtstor verhaftet. Die Verhandlung war unfair, die Verteidigung wurde während ihres Plädoyers ständig gestört. Bestellte Zuhörer, die den Gerichtsaal füllten, versuchten mit Buhrufen, die Verteidigung einzuschüchtern. Durch die Welt ging das Bild von Pfarrer Nguyen Van Ly, dessen Mund während der Gerichtsverhandlung von einem Polizisten im Zivilen brutal zugehalten wurde. Kein anderes Bild als dieses schreckliche Foto hätte den Stand der Redefreiheit in Vietnam besser beschreiben können.

Prozess gegen die Rechtsanwälte Le Thi Cong Nhan (links) und Nguyen Van Dai (rechts) am 11.5.2007

Foto: © SGGP

Gerichte ließen keine Diskussion zum Thema Einhaltung der Menschenrechte oder Verpflichtung Vietnams an internationalen Menschenrechtsabkommen zu. Die IGFM ist der Meinung, dass der ICCPR für Vietnam nicht nur wegen dessen Unterzeichnung bereits seit 1982 rechtsverbindlich ist, sondern auch weil das vietnamesische Parlament das "Gesetz über Unterzeichnung, Beitritt und Implementierung von internationalen Abkommen" im Jahr 2005 verabschiedet hat.

Dieses Gesetz erkennt in seinem Artikel 6 die vorrangige Anwendung internationaler Abkommen bei einem Konflikt mit dem nationalen Gesetz an. Aber dieses Gesetz wurde ad absurdum geführt, weil vietnamesische Gerichte weiterhin den Art. 88 des StGB Vietnams über"Propaganda gegen die Sozialistische Republik Vietnam", der vehement dem Art. 19 des ICCPR über das Recht auf Meinungs und Redefreiheit widerspricht, anwenden und keine Diskussion über die gesetzliche Vereinbarkeit zulassen.




Verfolgung evangelischer Christen aus den ethnischen Minderheiten

Die Lockerung des Registrierungsverfahrens für religiöse Gruppen hat seit Mitte 2006 zu einer Entspannung für evangelische Hausgemeinden in den Großstädten geführt. Auflösung von religiösen Versammlungen sowie Misshandlungen von Christen durch die Polizei fanden nicht mehr in so breitem Umfang statt, wie früher. Allerdings wurde im Juni 2007 ein Brandanschlag auf das Haus eines evangelischen Christen in der Provinz Quang Ngai verübt, das auch als Treffpunkt seiner Hausgemeinde gedient hatte. Das Haus brannte bis auf die Grundmauern nieder. Seit 2003 gab es in dieser Region jährlich mehrere Brandanschläge auf Häuser von Christen der ethnischen Minderheit der Hré, die von vietnamesischen Kriegsveteranen mit Duldung des Staates verübt werden.

Die Gewalteskalation hat ihre Wurzeln in der seit Jahren betriebenen gezielten Hetze gegen ethnische Christen in den Bergregionen. Die vietnamesische Regierung sieht die Verbreitung der protestantischen Religion unter den ethnischen Minderheiten als angebliche Bedrohung der nationalen Sicherheit. Diese Politik spiegelt sich wider in dem als "geheim" eingestuften"Tai Lieu tap huan: Cong tac doi voi dao Tin lanh khu vuc mien nui phia Bac" (Trainingshandbuch für den Umgang mit der protestantischen Religion in den nördlichen Bergregion), das 2007 vom Regierungskomitee für Religiöse Angelegenheiten an Parteikader verteilt wurde. Trotz eines weniger harten als des in der Version 2006 benutzten Sprachgebrauchs wurden Beamte in diesem Handbuch angewiesen, "die Situation des abnormalen und spontanen Wachstums der protestantischen Religion entscheidend zu unterdrücken." Insbesondere wurden sie angewiesen, evangelische Christen aus ethnischen Minderheiten, die keine Erlaubnis zur Ausübung ihrer Religion erhalten haben, zum Abschwören ihres Glaubens zu zwingen.

Brandanschlag gegen die christliche Familie von Dinh Xeo am 10.6.2007

Foto: © IGFM

Der IGFM ist weiterhin besorgt über das Schicksal von 159 ethnischen Montagnards, die aus politischen Gründen inhaftiert sind. Sie wurden im Zusammenhang mit den Demonstrationen in den Jahren 2001 und 2004 verhaftet. Damals gingen Zehntausende Montagnards auf die Straße, um sich für Minderheitenrechte sowie das Recht auf Religionsfreiheit einzusetzen. Danach wurden sie regelrecht gejagt und zum Teil auf dem Fluchtweg nach Kambodscha verhaftet. Sie wurden zu Haftstrafen bis zu 17 Jahren verurteilt - in unfairen Prozessen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die große Mehrheit wird in nordvietnamesischen Lagern festgehalten, über eintausend Kilometer von ihren Heimatorten und Familien entfernt. Sie leiden unter unmenschlichen Haftbedingungen: Mangel an Hygiene, schlechte Ernährung, unzulängliche medizinische Versorgung und Zwangsarbeit. Mehrere Gefangene berichteten von Misshandlung durch Gefängniswärter und von denen aufgewiegelte Mitgefangene.




Verfolgung der Khmer Krom-Buddhisten und Hoa Hao-Buddhisten

Hausarrest von Dissidenten während der APEC-Konferenzen in Hanoi am 18.11.2006

Foto: © IGFM

Die Unterdrückung der ethnischen Khmer Krom hat mit der Verfolgung von deren buddhistischen Mönche einen neuen Höhepunkt erreicht. Am 8.2.2007 demonstrierten 200 Novizen eines buddhistischen PaliSeminars in der Provinz Soc Trang für Religionsfreiheit. Zuvor hatte die Regierung den buddhistischen Novizen verboten, Almosen auf der Strasse zu sammeln und den Khmer-Pagoden die Priesterweihe untersagt.

Die Demonstration wurde brutal aufgelöst. Fünf buddhistische Mönche wurden wegen angeblichen Kontakts mit der in den USA ansässigen"Khmer Kampuchea-Krom Federation" des Priesteramtes enthoben und verhaftet. Zahlreiche Mönche wurden unter Hausarrest gestellt oder mussten nach Kambodscha fliehen. In einer Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Mai 2007, verurteilte das Volksgericht in Soc Trang die fünf buddhistischen Mönche wegen"Störung der öffentlichen Ordnung" zu zwei bis fünfjährigen Haftstrafen.

Im Juli 2007 wurde Tim Sakhorn, ein Khmer Krom Mönch in Kambodscha, als vermisst gemeldet, nachdem er von der regierungsfreundlichen Kambodschanischen Buddhistischen Kirche des Priesteramtes wegen "Sabotage der kambodschanisch vietnamesischen Freundschaft" enthoben worden war. Er und andere Mönche, die aus Vietnam stammen, hatten regelmäßig Protestaktionen gegen die repressive Politik Vietnams gegen die ethnischen Khmer Krom veranstaltet. Später teilte Vietnam mit, Tim Sakhorn sei bei einem illegalen Einreiseversuch nach Vietnam verhaftet worden. Im November 2007 wurde Tim Sakhorn von dem Volksgericht der südvietnamesischen Provinz Kien Giang wegen "Sabotage der nationalen Solidarität" zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Die IGFM glaubt, dass Tim Sakhorn unrechtmäßig entweder von kambodschanischen Behörden abgeschoben oder von vietnamesischen Agenten entführt worden war.

Ein Volksgericht in der Provinz Dong Thap hat im März 2007 vier Hoa Hao Buddhisten zu Haftstrafen zwischen vier und sechs Jahren verurteilt, weil sie an einem Hungerstreik teilgenommen hatten, um gegen die Gewalt der Polizei gegen ihre Glaubensbrüder zu protestieren. Die Verhandlung fand ohne Verteidigung, ohne Familienangehörige und unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Insgesamt befinden sich zurzeit 14 Hoa Hao Buddhisten in Haft und mindestens vier weitere unter Hausarrest oder unter strenger Bewachung der Polizei.



Empfehlungen

  • Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte ruft Vietnam auf:
    Gefangene, die aus politischen, religiösen und ethnischen Gründen inhaftiert sind, bedingungslos und sofort freizulassen;
  • Dissidenten, die seit über einem Jahr inhaftiert sind, vor ein ordnungsgemäßes Ge-richt zu stellen oder sie freizulassen;
  • Subtile Verfolgungsmethoden gegen Dissidenten und ihre Familien einzustellen;
  • Faire Gerichtsverhandlungen in den politischen Prozessen zu gewährleisten; Familienangehörigen den Prozesstermin mindestens zehn Tage vorher mitzuteilen und ihre Teilnahme zu ermöglichen;
  • Die Haftbedingungen entsprechend des UN-"Standard Minimum Rules for the Treatment of Prisoners" zu verbessern;
  • Das Trainingshandbuch"Tai Lieu tap huan: Cong tac doi voi dao Tin lanh khu vuc mien nui phia Bac" (Trainingshandbuch für den Umgang mit der protestantischen Religion in den nördlichen Bergregion) zurückzuziehen oder es entsprechend den internationalen Rechtsnormen für Religionsfreiheit zu revidieren;
  • Konflikte mit ethnischen, religiösen und sozialen Gruppieren von der Frage der nationalen Sicherheit zu trennen;
  • Das Strafgesetzbuch, insbesondere dessen Kapitel "Straftaten, die die nationale Sicherheit beeinträchtigen", im Lichte der Verpflichtung gegenüber internationalen Menschenrechtsabkommen zu überprüfen und es entsprechend zu ändern;
  • Den Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte vollständig zu implementieren und dem ersten Fakultativprotokoll zu diesem Pakt beizutreten;
  • Die Sonderberichtserstatter des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen zu Fragen der willkürlichen Haft, der Grundrechte der indigenen Völker, der Religionsfreiheit, der Meinungsfreiheit und der Folter zu einem Besuch einzuladen.

Tausende von Katholiken in Hanoi demonstrierten für die Rückgabe der Nuntiatur am 20.12.2007

Foto: © VietCatholic.net

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte ruft die internationale Gemeinschaft und insbesondere die Geberländer auf:

  • die obigen Forderungen an die vietnamesische Regierung zu unterstützen; und insbesondere
  • sich im Menschenrechts- und Rechtstaatsdialog mit Vietnam für die Freilassung und die faire Behandlung der politischen Gefangenen einzusetzen;
  • die Gefangenen und deren Familienangehörigen regelmäßig zu besuchen;
  • Menschenrechtsverteidiger zu schützen; Kontaktpersonen in den Botschaften in Hanoi, die für den Schutz der Menschenrechtsverteidiger zuständig sind, öffentlich bekannt zu machen.
Quelle: IGFM.de

SR Vietnam: Parteikader mit Schlägertrupps gegen Christen



Beschwerde der Hausgemeinde der evangelischen Full Gospel Church

IGFM, August 2009

In der nordvietnamesischen Provinz Thanh Hoa setzen Parteikader Schlägertrupps gegen christliche Hausgemeinden ein.


Tran Van Ky ist Pastor der Hauskirche von Quang Yen, die seit Jahren von Schlägertrupps örtlicher Parteikader terrorisiert wird.


Pastor Tran Van Ky nach einem "Besuch" von Schlägertrupps am 14.08.2006. Daran hat sich bis heute nichts geändert.


In Vietnam nahmen 2009 die gewalttätigen Ausschreitungen gegen evangelische Hausgemeinden in erschreckender Weise zu. Empörend ist der zur gängigen Regel gewordene Einsatz von Schlägertrupps, die von den Behörden als angeblich "empörte Bevölkerung" dargestellt werden.

Beispielhaft dafür ist das Vorgehen der Behörden gegen die evangelische Full Gospel Church in der nordvietnamesischen Provinz Thanh Hoa. Sie gehört zu den Kirchen in Vietnam, die trotz nachhaltiger Bemühungen keine staatliche Zulassung erhalten, deswegen von der Regierung als "illegale Religionsgemeinschaft" angesehen und verfolgt werden. Als Grundlage dienen die geheimen Instruktionen der Regierung an für Religionsangelegenheiten zuständige Parteikader, die der IGFM vorliegen.

Die Verfolgung der Hausgemeinde der Full Gospel Church in der Ortschaft Quang Yen in der Provinz Thanh Hoa dauert bereits zehn Jahre an. Das Dorf ist, wie jeder Wohnort Vietnams, zwecks besserer Kontrolle der Einwohner in Abschnitte bzw. Blöcke aufgeteilt, denen jeweils ein eigener KP-Parteisekretär vorsteht.

Am 9. August 2009 setzte der örtliche Parteisekretär bei der Auflösung eines Gottesdienstes zum wiederholten Mal Polizisten in Zivil und "hauseigene" Schlägertrupps ein. Pastor Tran Van Ky und seine Gemeindemitglieder, darunter Frauen und Kinder, wurden brutal zusammengeschlagen und misshandelt. Als die Christen den Übergriff anzeigen wollten, erklärte die Provinzpolizei, dass sie "die Täter nicht kenne: Es sei wohl die aufgebrachte Bevölkerung gewesen".

Das Gemeindemitglied Nguyen Van Thinh, in dessen Haus in Quang Yen der Gottesdienst am 9. August mit brutaler Gewalt aufgelöst wurde, schildert in seiner Beschwerde an die zuständige Regierungsstelle das Vorgehen:


Sozialistische Republik Vietnam
Unabhängigkeit, Freiheit, Wohlstand


Beschwerde

Mein Name ist Nguyen Van Thinh, bin 37 Jahre alt, wohne in Häuserblock Yen Phu im Dorf Quang Yen, Kreis Quang Xuong, Provinz Thanh Hoa. Ich möchte Ihnen über folgendes Geschehen berichten.

Heute, am 09.08.2009, um 8:30 Uhr versammeln wir uns bei mir, um Jesus zu ehren und die Bibel zu lesen. Wir sind ... (es folgen die Namen von 14 Personen mit Anschrift: der Pastor, fünf Männer, fünf Frauen und drei Kinder - Anm.d.IGFM).

Während wir die Bibel lasen, stürmen in unser Haus der KP-Parteisekretär des Blocks, Bô, der Blockwart Tri und der Polizist des Dorfes Quang Yen, Son, mit fünf anderen mir bekannten Personen (es folgt fünf Namen mit Anschriften - Anm.d.IGFM) sowie sieben oder acht Personen, die mir nicht bekannt sind.

Sie schrien "Auflösen! Auflösen!". Von außen hörte man Rufe: "Komm rein und schlag sie tot!"

Bevor wir verstanden, was los war, schlugen sie auf uns ein. Als ich zu vermitteln versuchte, schlugen sie mir ins Gesicht. Sie zerschlugen Hausgegenstände wie Spiegel, Thermoskanne, Teekanne und Teetassen. Sie schmissen die Teekanne ins Gesicht von (Pastor) Ky. Sie beschimpfen und beleidigen uns auf gröbste Art und Weise. Sie schlugen uns, aber wir haben uns nicht gewehrt.

Der Kopf des 15jährigen Nghia blutete, weil jemand ihn mit einer Tasse verletzt hatte. Aus Angst hatte ich versucht, die Mobilpolizei unter 113 anzurufen. Aber Parteisekretär Bo entriss mir das Telefon. Ich wollte die Haustür zuschließen, damit der Mob nicht weiter in das Haus stürmen kann. Aber Son, Luan und Hiep haben mich daran gehindert.

Ich kann bis jetzt nicht realisieren, warum man uns so etwas Schlimmes angetan hat. Zahlreiche kommunale Behördenvertreter waren zugegen, aber sie traten das Gesetz mit Füssen. Sie riefen: "Ihr dürft sie totschlagen!" Ich habe den Eindruck, dass dies eher ein organisierter Angriff von Terroristen war.

Während man auf uns einschlug, fragte ich die Behördenvertreter, weshalb sie uns geschlagen und so etwas zulassen. Statt zu antworten, befahlen sie Unbekannten, weiter auf meine Familienmitglieder einzuschlagen. Besonders Pastor Ky wurde äußerst rücksichtslos und brutal geschlagen: man warf ihm die Teekanne ins Gesicht, schlug mit einer Eisenstange auf den Kopf und ins Gesicht, trat mit Füssen in den Bauch. Viele Menschen wurden verletzt, am schlimmsten Pastor Ky, die Jungen Nghia und Duc, die Gemeindemitglieder Hoa und Toan. Man hat unser Teeservice (wurde als Wurfgeschoß benutzt), den Spiegel und die Thermoskanne zertrümmert und zwei Glasscheiben eingeschlagen.

Sehr geehrte Führungskräfte der zuständigen Behörden,
wir glauben an Jesus und die Bibel. Daher haben wir uns gegen die Parteivorsteher des Wohnblocks Yen Phu des Dorfes Quang Yen und die Unbekannten in deren Begleitung, die uns angegriffen haben, nicht gewehrt und nicht beschimpft.

Ich weiß nicht, ob Gerechtigkeit und Gesetz noch Geltung haben.

Mit diesem Schreiben möchte ich Sie um Hilfe bitten, damit wir nicht mehr von Kadern, die ihre Macht missbrauchen, unbegründet geschlagen und in unserem Recht auf Religionsfreiheit verletzt werden. Ich bitte Sie um Intervention, damit unschuldige Bürger ihr vom Staat anerkanntes Recht auf Ausübung der Religion verwirklichen können.

Mit dem herzlichen Dank
Gez.: Nguyen Van Thinh

Quang Yen, den 9. August 2009

Quelle: IGFM.de

Montag, 8. Februar 2010

Was ist dein Leben wert?

Ein bekannter Sprecher startete sein Seminar, indem er einen 50 EURO-Schein hoch hielt. In dem Raum saßen insgesamt 200 Leute.

Er fragte: Wer mochte diesen Geldschein haben? Alle Hände gingen hoch.

Er sagte: Ich werde diesen 50 EURO-Schein einem von Euch geben, aber zuerst lasst mich eins tun.

Er zerknitterte den Geldschein. Dann fragte er, Möchte ihn immer noch einer haben? Die Hande waren immer noch alle oben.

Also, erwiderte er: Was ist wenn ich das tue? Er warf ihn auf den Boden und rieb den Geldschein mit seinen Schuhen am dreckigen Untergrund. Er hob ihn auf, den Schein; er war zerknittert und vollig dreckig.

Nun, wer mochte ihn jetzt noch haben? Es waren immer noch alle Arme in der Luft. Dann sagte er: Liebe Freunde, wir haben soeben eine sehr wertvolle Lektion gelernt.

Was auch immer mit dem Geld geschah, ihr wolltet es haben, weil es nie an seinem Wert verloren hat. Es war immer noch und stets 50 EURO wert.

Es passiert oft in unserem Leben, dass wir abgestoßen, zu Boden geworfen, zerknittert, und in den Dreck geschmissen werden. Das sind Tatsachen aus dem alltaglichen Leben. Dann fühlen wir uns, als ob wir wertlos waren. Aber egal was passiert ist oder was passieren wird, wir werden niemals an Wert verlieren.

Schmutzig oder sauber, zerknittert oder fein gebugelt, du bist immer noch unbezahlbar fur all jene, die dich über alles lieben. Der Wert unseres Lebens wird nicht durch das bewertet, was wir tun oder wen wir kennen, sondern dadurch WER DU BIST.

Jeder Mensch, ob geboren oder ungeboren ist ein eigenständiges Individuum. Jeder Mensch ist etwas wertvolles und besonderes!

Quelle: pro-leben.de