Samstag, 20. Februar 2010

Recht haben und Recht bekommen ist nicht das Gleiche



Armenische Christen in der Türkei

von Ilyas Kevork Uyar

Die armenische Kirche der heiligen Apostel im Osten der Türkei in der Nähe von Diyarbakir.


Zerstörte armenische Kirche.


Die Feierlichkeiten zum 80-jährigen Bestehen der Türkischen Republik könnten durch den im November 2003 veröffentlichten Fortschrittsbericht der EU-Kommission leicht getrübt werden. Darin stellt die Kommission (wiederholt) fest, dass die Situation der christlichen Minderheiten in der Türkei von Ungleichbehandlung gekennzeichnet ist.

Die zahlenmäßig größte nicht-muslimische Minderheit in der Türkei bilden die Armenier, jenes Volk, das seit 3000 Jahren ununterbrochen in einem Gebiet von Anatolien bis in den Kaukasus lebt. Von den einst zwei Millionen Armeniern im Osmanischen Reich wurden 1,5 Millionen Armenier auf Befehl der türkisch-osmanischen Regierung während des Ersten Weltkrieges ermordet. Heute leben nur noch wenige Zehntausend Armenier in der Türkei, die meisten von ihnen in Istanbul. Die Türkei leugnet bis heute die historische Tatsache des Völkermordes. Neben wiederholten staatlichen Eingriffen, in die durch den Lausanner Vertrag garantierten Rechte der nicht-muslimischen Minderheiten, führt die Leugnung des Genozides zu einer besonderen Belastung der Armenier in der Türkei. Nachfolgend seien die dringlichsten Probleme der Armenier in der Türkei dargestellt.

Enteignungen von Gemeindestiftungen

Dem türkischen Recht entsprechend sind die nicht-muslimischen Gemeinden in der Rechtsform der Stiftung zu organisieren. Die Stiftungen dienen als Träger für die Einrichtungen der Minderheiten wie Schulen, Kirchen, Krankenhäuser oder Friedhöfe. Vom Staat erhalten die Stiftungen der Minderheiten keine finanzielle Unterstützung, so dass sie von den Spenden der Gemeindemitglieder abhängig sind. Eine wesentliche Einnahmequelle der Stiftungen ist ihr Immobilienbesitz, der ihnen zumeist vererbt worden ist. Durch die Mieteinnahmen der Immobilien wird eine finanzielle Grundlage geschaffen, um Einrichtungen verlässlich betreiben zu können. Die juristische Grundlage für die Enteignungen ist durch den Kassationsgerichtshof der Türkei im Jahre 1971 geschaffen worden: Stiftungen von türkischen Staatsbürgern christlichen Glaubens wurde der Immobilienerwerb in der Türkei verboten. Rückwirkend wurde der bisherige Immobilienerwerb für illegal erklärt, wenn dieser in den Stiftungsurkunden von 1936 nicht bereits angegeben war.

Bis heute sind 40 Immobilien der Armenischen Gemeinschaft enteignet worden. Besonders verheerend für die Gemeinden ist der Umstand, dass bei mehr als zwei Dutzend Enteignungen in den letzten Jahren den Enteigneten jeweils der Betrag als Entschädigung gezahlt wurde, zu dem eine Immobilie oder ein Grundstück vor vielen Jahren erworben wurde. So wurden beispielsweise im Zuge einer Enteignung 710.000 Türkische Lira an die Gemeinde erstattet. Diese Summe betrug zur Zeit des Grundstückerwerbs ca. eine halbe Millionen Euro, zur Zeit der Rückgabe betrug sie inflationsbedingt nur noch ca. 1,80 Euro. In vier Enteignungsfällen wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angerufen - die Urteile stehen noch aus.

Durch den Wegfall verlässlicher Finanzquellen wird die seelsorgerische und karitative Arbeit stark eingeschränkt, langfristig droht den Einrichtungen die Schließung. Interessanterweise waren nur die Stiftungen nicht-muslimischer Minderheiten von dieser Enteignungspraxis betroffen.

Die nicht-muslimischen Minderheiten haben wiederholt auf diese seit den 70er Jahren andauernde Diskriminierung hingewiesen. Erst im Zuge der Annäherung an die EU hat der türkische Gesetzgeber 2002 eine neue gesetzliche Regelung verabschiedet, von der sich die Minderheiten Änderungen erhofft haben, die im Einklang mit dem Lausanner Vertrag stehen. Formaljuristisch ist der Immobilienerwerb zwar nun gestattet, doch ist das Verwaltungsverfahren derart kompliziert und voller Hürden, dass es wohl eine theoretische Option bleiben wird. Tatsächlich werden die von den nicht-muslimischen Minderheiten kritisierten Regelungen auf Verwaltungsebene fortbestehen. Die Frage nach bereits beschlagnahmten Immobilien bleibt auch nach der Reform völlig ungelöst.

Benachteiligung armenischer Schulen

Die staatlichen Zugangsvoraussetzungen für armenische Schulen sind äußerst streng. Inspektoren des Bildungsministeriums durchleuchten die gesamte Familie danach, ob alle Angehörigen auch rein armenisch sind. Sind konfessionelle Mischehen in der Familie vorhanden, kann das Kind nicht an einer armenischen Schule angemeldet werden. In den armenischen Schulen selbst besteht, wie bei allen anderen ausländischen Schulen ebenfalls, eine Doppelhierarchie:

Der armenische Rektor ist nicht Dienstvorgesetzter des türkischen Co-Rektors. Der türkische Co-Rektor, welcher vom Ministerium eingesetzt wird, ist so der eigentliche Leiter der armenischen Schule. Die armenischen Ausbildungsstätten für Geistliche mussten auf staatliche Anordnung 1970 geschlossen werden. Wenn einer religiöse Minderheit das ihr zustehende Recht verwehrt wird, Geistliche ausbilden zu können, führt dies dazu, dass die seelsorgerische Betreuung der Gläubigen nicht mehr gewährleistet werden kann. Langfristig droht das armenische Gemeindeleben auszutrocknen.

Vor 40 Jahren wurde eine staatliche Minderheitenkommission eigens eingerichtet, um die Aktivitäten der Minderheiten im Rahmen der nationalen Sicherheit zu überwachen. Neben Mitgliedern aus dem Innen- und Außenministerium sitzen dort auch Vertreter des Generalstabs, Geheimdienstes und weiterer Sicherheitsbehörden. Das Fortbestehen dieser Kommission beweist, dass die Armenier und andere nicht-muslimische Minderheiten, die türkische Staatsbürger sind, immer noch als "Fremdkörper" angesehen werden.

Ob auch die aktuelle Kampagne zu den Empfehlungen dieser Kommission gehörte, ist nicht bekannt: In einem Runderlass des Bildungsministeriums vom April 2003 wird den Schulen angeordnet, Vortrags- und Aufsatzwettbewerbe zu organisieren. Gegenstand soll die "Haltlosigkeit der Behauptungen vom Genozid an den Armeniern" sein. Somit werden die Schüler durch das Bildungsministerium zur Geschichtsklitterung instrumentalisiert, um den Völkermord an den Armeniern zu leugnen. Besondere Schärfe gewinnt diese Kampagne dadurch, dass die Schüler der armenischen Schulen von dieser Kampagne nicht ausgenommen sind.

Den Nachfahren der Überlebenden des Genozides wird ein Geschichtsverständnis aufgezwungen, das die Opfer des Völkermordes nachträglich zu Tätern machen will. Nicht von ungefähr wurde die aktuelle Kampagne als "psychologische Folter" kritisiert. Unbeirrt davon hat diese türkische Art des Geschichtsrevisionismus bereits Einzug in die Schulbücher gefunden.

Stand: Januar 2004

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